Martin Howenmann schwört Urfehde, nachdem ihn Abt Kaspar [Schiegg] von Weingarten ins Gefängnis hatte setzen lassen. Er war in Geschäften des Abts ungehorsam gegen die Amtleute und hat frevelhafte Worte gebraucht. Er wird sich für das Gefängnis nicht rächen und künftig gehorsam und unflüchtig sein, auch keinen anderen Herrn oder Schirm annehmen. Bei Streitigkeiten mit dem Kloster und seinen Leuten wird er sich nur an die ordentlichen Gerichte wenden, alles bei Strafe von 50 lb h. Zu Bürgen setzt er unter Versprechen der Schadloshaltung Konrad Lutz von Möllenbronn ("Melebrunnen") und Klaus Katzmaiger von Schegkensee (=Schreckensee).

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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