Heinrich v. Sulz (Sültzen), Meister des neuen Spitals in Worms, bekundet, daß er die von Guda (Gudichin) Landschad, Wwe. des Dieter Kämmerer, für eine dem Spital für ein Seelgerät gestiftete ewige Gülte von 11 Pfd. und 20 H. Wormser Währung zu Unterpfand gesetzten, näher beschr. Gütern [Lagebeschr.] bei Worms mit Wissen und Willen von Jakob v. Hambach, Domdekan, und Philipp Rupel, Ratsherr zu Worms, als obersten Pflegern des Hospitals, eingezogen hat. [Folgen: Bestimmungen der Guda über die im Zusammenhang mit dem Seelgerät zu leistenden gottesdienstlichen Handlungen.]
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Heinrich v. Sulz (Sültzen), Meister des neuen Spitals in Worms, bekundet, daß er die von Guda (Gudichin) Landschad, Wwe. des Dieter Kämmerer, für eine dem Spital für ein Seelgerät gestiftete ewige Gülte von 11 Pfd. und 20 H. Wormser Währung zu Unterpfand gesetzten, näher beschr. Gütern [Lagebeschr.] bei Worms mit Wissen und Willen von Jakob v. Hambach, Domdekan, und Philipp Rupel, Ratsherr zu Worms, als obersten Pflegern des Hospitals, eingezogen hat. [Folgen: Bestimmungen der Guda über die im Zusammenhang mit dem Seelgerät zu leistenden gottesdienstlichen Handlungen.]
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B 15 Urkunden der Familie v. Dalberg (Kämmerer v. Worms gen. v. Dalberg)
Urkunden der Familie v. Dalberg (Kämmerer v. Worms gen. v. Dalberg) >> 1165-1400
1400 Oktober 20
Ausf., Perg., 3 anh. Sg., 1 (Domdekan) u. 3 (Aussteller) in Fragmenten, 2 gut erh.
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: 1400, Mittwoch nach St. Gallustag
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Heinrich v. Sülzen, Meister des neuen Spitals zu Worms, bekundet, dass er die von Gude Landschad, Witwe Diether Kämmerers, für ein Seelgerät von 11 Pfund 20 Heller Wormser Währung ins Spital als Unterpfand verschriebenen Güter (bei Worms) mit Jakob v. Hambach, Domdekan, und Philipp Rupel, Ratsherr zu Worms, als obersten Pflegern des Spitals eingezogen habe
Vermerke (Urkunde): Siegler: A, Domdekan und Philipp Rupel
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Reg.: Battenberg, Dalberger Urkk.. Bd. 1, Nr. 132, S. 37.
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Heinrich v. Sülzen, Meister des neuen Spitals zu Worms, bekundet, dass er die von Gude Landschad, Witwe Diether Kämmerers, für ein Seelgerät von 11 Pfund 20 Heller Wormser Währung ins Spital als Unterpfand verschriebenen Güter (bei Worms) mit Jakob v. Hambach, Domdekan, und Philipp Rupel, Ratsherr zu Worms, als obersten Pflegern des Spitals eingezogen habe
Vermerke (Urkunde): Siegler: A, Domdekan und Philipp Rupel
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Reg.: Battenberg, Dalberger Urkk.. Bd. 1, Nr. 132, S. 37.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
01.07.2025, 13:40 MESZ