Graf Rudolf von Tübingen (Tüwingen), Sohn des Pfalzgrafen, kommt mit dem Edelknecht Konrad von Weil der Stadt (Wile) dahin überein, dass alle Güter des Konrad zu Weil im Schönbuch (Wile) und Weilheim (Wilun), einige wenige am ersteren Ort ausgenommen, von allen Anforderungen und Abgaben so lange frei sein sollen, bis er ihm oder seinen Erben die angeliehenen 20 Pfund Heller zurückzahlen könne.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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