Papst Pius V. bestätigt dem Domkapitel zu Münster das alte Herkommen, daß alle in das Kapitel aufzunehmenden Mitglieder ihre Abstammung von 4 ritterbürtigen Ahnen - 2 väterlicher-, 2 mütterlicherseits - beweisen und durch zwei ritterbürtige Zeugen eidlich erhärten lassen müssen. Datum Rome apud St. Petrum. 16. Kal. Februarii

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
Objekt beim Datenpartner