Vor den Ratsherren von Recklinghausen Gerhard von Dorsten (Dur-), Ludolf von Hoenhus, Heinrich Fermentarius, Gerhard von Steenhus, Hermann von Overcampe, Johann von Marl (Maerler), Ludolf up den Steenweghe, Elias von Bachem, Johann gen. Veddere, Gerhard, Sohn des Eberhard Schmied (Fabri), Hermann von Hoerle und Hermann von Overveldering (-rinc) sind erschienen Gerhard und Gottfried, Söhne des + Gottfried von Burste und haben erklärt, daß ihnen keine Rechte an der Drifthove zu Westrem (Westerhem) zustehen, die zum Hof Heldringhausen (Helderichusen) gehört. Auf Bitten Gerhards und Gottfrieds hat Propst Johann von Werden, dem der Hof und der Mansus zustehen, sie mit dem Mansus belehnt. Wenn jedoch Dietrich, Oheim der gen. Brüder, der jetzt außer Landes weilt, Rechte an dem Mansus geltend machen kann, werden die Brüder darauf verzichten. Sie gestehen zu, daß ihre Erben keine Rechte daran beanspruchen können. - Es siegeln die Aussteller mit ihrem größeren [Stadt-] Siegel. - Datum ... ipso die beati Viti martyris.