Philipp von Eberstein, Amtmann von Steinau (Steina), bekundet, dass er von Hartmann [Burggraf von Kirchberg], Abt von Fulda, und von Johann [von H...
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1474
Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1521-1530
1527 Februar 25
Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: ... der gebenn ist Montags nach cathedra Petri im tausent funfhundert unnd siebennunndzwantzigisten iare
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Philipp von Eberstein, Amtmann von Steinau (Steina), bekundet, dass er von Hartmann [Burggraf von Kirchberg], Abt von Fulda, und von Johann [von Henneberg], Koadjutor von Fulda, eine Schuldverschreibung über eine jährliche Pension von 30 Gulden innehat, die von einer Grundsumme (hauptgelt) über 600 Gulden herrührt und worüber eine Urkunde von 1527 März 1 [!] (geben zu Fulda auf Freitag nach sant Peters tag stuelfeier gnant nach Christi unsers liebenn Herren gepurt tausent funfhundert unnd im siebenunndzwanntzigstenn iare) existiert. Philipp bekundet, dass von den 600 Gulden, die er dem Kloster Fulda gegen die jährliche Pension von 30 Gulden vorgestreckt hat, nicht alle Gulden rheinische Goldgulden Frankfurter Währung waren, sondern nur 300 Gulden. Die übrigen 300 Gulden haben aus Doppel-Gnacken (duppell gnacken), wobei für einen Gulden 21 Doppel-Gnacken gezählt werden, und aus sechs alten Frankenpfennigen bestanden. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers)
Vermerke (Urkunde): Siegler: Philipp von Eberstein
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Philipp von Eberstein, Amtmann von Steinau (Steina), bekundet, dass er von Hartmann [Burggraf von Kirchberg], Abt von Fulda, und von Johann [von Henneberg], Koadjutor von Fulda, eine Schuldverschreibung über eine jährliche Pension von 30 Gulden innehat, die von einer Grundsumme (hauptgelt) über 600 Gulden herrührt und worüber eine Urkunde von 1527 März 1 [!] (geben zu Fulda auf Freitag nach sant Peters tag stuelfeier gnant nach Christi unsers liebenn Herren gepurt tausent funfhundert unnd im siebenunndzwanntzigstenn iare) existiert. Philipp bekundet, dass von den 600 Gulden, die er dem Kloster Fulda gegen die jährliche Pension von 30 Gulden vorgestreckt hat, nicht alle Gulden rheinische Goldgulden Frankfurter Währung waren, sondern nur 300 Gulden. Die übrigen 300 Gulden haben aus Doppel-Gnacken (duppell gnacken), wobei für einen Gulden 21 Doppel-Gnacken gezählt werden, und aus sechs alten Frankenpfennigen bestanden. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers)
Vermerke (Urkunde): Siegler: Philipp von Eberstein
Es ergibt sich eine Schwierigkeit mit der Datierung der angesprochenen Urkunde Abt Hartmanns und Koadjutor Johanns, die laut Zitat erst nach Ausstellung vorliegender Urkunde [1527 März 1] ausgefertigt wurde. Denkbar wäre, dass die Philipp auszuhändigende Schuldverschreibung zu 1527 März 1 auszustellen ist. Möglicherweise ist aber auch das Wort (nach) versehentlich im Zitat aufgenommen worden und die Schuldverschreibung tatsächlich auf das Fest Kathedra Petri zu datieren [demnach 1527 Februar 22].
Gnacken sind geringhaltige Groschen.
Gnacken sind geringhaltige Groschen.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ
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