Jörg Metzger, seßhaft zu Schlaitdorf, in Tübingen gef., weil er wegen eines Vergehens, das sein 'Leib und Leben' nicht bedrohte, außer Landes geflüchtet war, jedoch auf Bitten seiner Ehefrau und seiner Freunde und Gönner der Turmhaft enthoben und vom Ober- und Untervogt freigel., verpflichtet sich, seine Atzung zu bezahlen und dem Untervogt Hans Breuning eine Strafe von 6 fl - zur Hälfte bis zur kommenden Fastnacht (17. Febr. 1523) und zur anderen Hälfte bis Fastnacht in einem Jahr (9. Febr. 1524) - zu entrichten, und schwört U.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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