Änderungen am Vertrag über das Familienfideikommiss der Gräflichen Linie des Hauses Württemberg
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, GU 10 Bü 102
E. I. 16
H 9
10
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, GU 10 Vermögensverwaltung der Familie der Herzöge von Urach (mit Unterlagen zu den Palais Urach in Stuttgart und zur Villa Leuchtenberg in Lindau)
Vermögensverwaltung der Familie der Herzöge von Urach (mit Unterlagen zu den Palais Urach in Stuttgart und zur Villa Leuchtenberg in Lindau) >> 1. Fideikommisse >> 1.1 Familienfideikommiss der Gräflichen Linie des Hauses Württemberg >> 1.1.1 Gründung des Gräflich Württembergischen Familienfideikommisses, Änderungen am Fideikommissvertrag
(1837-1843), 1855-1869, 1899-1907 und o. J.
Enthält v. a.:
Abschrift der Urkunde vom 17./21. Oktober 1837 über die Gründung des Familienfideikommisses der Gräflichen Linie des Hauses Württemberg, Entwürfe zu Änderungen an dem Vertrag über das Familienfideikommiss der Gräflichen Linie des Hauses Württemberg 1855, Schreiben des Wilhelm Graf von Württemberg an den Verwalter des Gräflich Württembergischen Familienfideikommisses, Hofrat Karl Schumacher senior, o. J. [um 1855], Aktennotiz des Hofrats Karl von Schumacher junior über den Verkauf des Schlösschens Serach durch Alexander Graf von Württemberg an das Gräflich Württembergische Familienfideikommiss, Vertrag zwischen Wilhelm Graf von Württemberg und seinem Neffen Eberhard Graf von Württemberg vom 7. August 1855 zur Festlegung der Größe und des Kapitalstocks des Familienfideikommisses der Gräflichen Linie des Hauses Württemberg und zu Änderungen am Vertrag über das Fideikommiss (Original mit Siegeln der Grafen Wilhelm und Eberhard von Württemberg, 2 Abschriften), "Promemoria [in Abschrift] aus dem Verlassenschaftsakte (...) des (...) Ferdinand Herzog von Württemberg" zur Ausbezahlung des Wittums nach dem Ableben der Pauline Herzogin von Württemberg (geb. Prinzessin von Metternich-Winneburg) an das Gräflich Württembergische Familienfideikommiss, verfasst von Franz Wuttawa, Hauptmann und Auditor in Wien, 31. Oktober 1855 (siehe dazu Büschel 104); Rechtsgutachten des Karl von Schumacher junior zu dem o.g. am 7. August 1855 geschlossenen Vertrag (2 Exempare), Abschrift des Schreibens des Wilhelm I. König von Württemberg an den Präsidenten der Hofkammer vom 19. Januar 1856 zur Übertragung der Aufsicht über das Familienfideikommiss der Gräflichen Linie des Hauses Württemberg an die Hofdomänenkammer, Entwurf eines Schreibens des Grafen Wilhelm an Hofdomänenkammerpräsident von Ergenzinger zur Aufsicht über das Gräflich Württembergische Familienfideikommiss 1856, Ausbezahlung von Darlehen durch das Fideikommiss, Notizzettel mit Aufstellungen und Berechnungen über das Kapital des Grafen Wilhelm und des Gräflich Württembergischen Familienfideikommisses, Abschriften von Verträgen und Vereinbarungen zum Gräflich Württembergischen Familienfideikommiss aus dem Jahre 1837, angefertigt von Hofrat Schumacher junior, Schreiben des Rechtskonsulenten Wagner an Hofrat Karl von Schumacher, Erklärung des Wilhelm Graf von Württemberg vom 12. Oktober 1866 über das alleinige Nutznießungsrecht an dem Gräflich Württembergischen Familienfideikommiss durch seinen erstgeborenen Sohn, Aktennotizen des Wilhelm (II.) Herzog von Urach Graf von Württemberg zu § 4 der Urkunde über die Gründung des Familienfideikommisses der Gräflichen Linie des Hauses Württemberg, über den Kreis der Fideikommiss-Berechtigten und über die Verteilung des Fideikommissvermögens an die Nachkommen der cognatischen (weiblichen) Deszendenz (Abstammung) im Falle des Aussterbens der Gräflichen Linie des Hauses Württemberg in agnatischer (männlicher) Linie 1907 und o. J.
Darin:
Verlosungs-Tabelle, Extra-Beilage zur Frankfurter Zeitung Nro. 14 vom 27. März 1869
Abschrift der Urkunde vom 17./21. Oktober 1837 über die Gründung des Familienfideikommisses der Gräflichen Linie des Hauses Württemberg, Entwürfe zu Änderungen an dem Vertrag über das Familienfideikommiss der Gräflichen Linie des Hauses Württemberg 1855, Schreiben des Wilhelm Graf von Württemberg an den Verwalter des Gräflich Württembergischen Familienfideikommisses, Hofrat Karl Schumacher senior, o. J. [um 1855], Aktennotiz des Hofrats Karl von Schumacher junior über den Verkauf des Schlösschens Serach durch Alexander Graf von Württemberg an das Gräflich Württembergische Familienfideikommiss, Vertrag zwischen Wilhelm Graf von Württemberg und seinem Neffen Eberhard Graf von Württemberg vom 7. August 1855 zur Festlegung der Größe und des Kapitalstocks des Familienfideikommisses der Gräflichen Linie des Hauses Württemberg und zu Änderungen am Vertrag über das Fideikommiss (Original mit Siegeln der Grafen Wilhelm und Eberhard von Württemberg, 2 Abschriften), "Promemoria [in Abschrift] aus dem Verlassenschaftsakte (...) des (...) Ferdinand Herzog von Württemberg" zur Ausbezahlung des Wittums nach dem Ableben der Pauline Herzogin von Württemberg (geb. Prinzessin von Metternich-Winneburg) an das Gräflich Württembergische Familienfideikommiss, verfasst von Franz Wuttawa, Hauptmann und Auditor in Wien, 31. Oktober 1855 (siehe dazu Büschel 104); Rechtsgutachten des Karl von Schumacher junior zu dem o.g. am 7. August 1855 geschlossenen Vertrag (2 Exempare), Abschrift des Schreibens des Wilhelm I. König von Württemberg an den Präsidenten der Hofkammer vom 19. Januar 1856 zur Übertragung der Aufsicht über das Familienfideikommiss der Gräflichen Linie des Hauses Württemberg an die Hofdomänenkammer, Entwurf eines Schreibens des Grafen Wilhelm an Hofdomänenkammerpräsident von Ergenzinger zur Aufsicht über das Gräflich Württembergische Familienfideikommiss 1856, Ausbezahlung von Darlehen durch das Fideikommiss, Notizzettel mit Aufstellungen und Berechnungen über das Kapital des Grafen Wilhelm und des Gräflich Württembergischen Familienfideikommisses, Abschriften von Verträgen und Vereinbarungen zum Gräflich Württembergischen Familienfideikommiss aus dem Jahre 1837, angefertigt von Hofrat Schumacher junior, Schreiben des Rechtskonsulenten Wagner an Hofrat Karl von Schumacher, Erklärung des Wilhelm Graf von Württemberg vom 12. Oktober 1866 über das alleinige Nutznießungsrecht an dem Gräflich Württembergischen Familienfideikommiss durch seinen erstgeborenen Sohn, Aktennotizen des Wilhelm (II.) Herzog von Urach Graf von Württemberg zu § 4 der Urkunde über die Gründung des Familienfideikommisses der Gräflichen Linie des Hauses Württemberg, über den Kreis der Fideikommiss-Berechtigten und über die Verteilung des Fideikommissvermögens an die Nachkommen der cognatischen (weiblichen) Deszendenz (Abstammung) im Falle des Aussterbens der Gräflichen Linie des Hauses Württemberg in agnatischer (männlicher) Linie 1907 und o. J.
Darin:
Verlosungs-Tabelle, Extra-Beilage zur Frankfurter Zeitung Nro. 14 vom 27. März 1869
1 Bü (2 cm)
Archivale
Ergenzinger, von; Präsident der Hofdomänenkammer
Schumacher, Hofrat (senior)
Schumacher, Karl von; Geheimer Hofrat, 1831-1915
Wagner; Rechtskonsulent
Württemberg, Haus, Gräfliche Linie; Wappen
Württemberg, Haus; Gräfliche Linie
Wuttawa, Franz; Hauptmann und Auditor in Wien
Esslingen am Neckar ES; Serach, Schloss
Serach : Esslingen am Neckar ES; Schloss
Württemberg; Hofdomänenkammer
Württemberg; Hofkammer
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:24 MEZ
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