Anna, Edelfräulein zur Lippe, Gräfin und Witwe zu Waldeck, und ihre Söhne, die Brüder Philipp d. J., Franz und Bernhard, Grafen und Herren zu Waldeck, beziehen sich auf einen Vertrag zwischen Paderborn und Waldeck von 1560 betr. Hardehauser Güter zu Rammerssen [Wüst bei Wrexen (Stadt Diemelstadt)] und überlassen Kloster Hardehausen dafür, daß es ihnen die ganze Mark zu Rammerssen, ausgenommen die Fischerei, überlassen und zusätzlich 200 Taler gezahlt hat, ihren Zehnten zu Brockdorf vor Borgentreich [Wüst zw. Borgentreich und Körbecke (Stadt Borgentreich)] und erklären alle vorausgegangenen Urkunden für ungültig. Bezüglich einiger Ländereien, die über die 1560 festgelegte Schnad in die Paderborner und Hardehauser Obrigkeit hineinreichen, wollen sie und ihre Untertanen zu Wrexen [Stadt Diemelstadt] nichts unternehmen, was dem Kloster zum Nachteil gereiche. Die Gräfin kündigt ihr Siegel und die Söhne kündigen ihre Unterschriften an. 1577 Michaelis.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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