König Rudolf verleiht auf Bitte des Grafen Gerhard von Diez an dessen Tochter Jutta, und wenn sie ohne Leibeserben stirbt, an Mechtild, die Frau Werners von Münzenberg [Minzenberg], und deren Söhne die Grafschaft Diez und alle anderen Reichslehen des Grafen Gerhard und übermittelt sie ihnen [transmittimus ea eis] durch den Edlen Gerlach von Limburg.

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