Anspruch auf das in der Herrlichkeit Weisweiler liegende Erbe der Catharina Müller im Wert von über 1000 Goldgulden. Das Ehepaar Werner Müller und Elisabeth Jenneß hatte mehrere Kinder, von denen jedoch nur die Tochter Catharina den Vater überlebte. Elisabeth Jenneß heiratete in zweiter Ehe Johann Klarwasser, mit dem sie den Sohn Paul hatte. Catharina starb ohne Nachkommen zu Lebzeiten ihrer Mutter, die sich als rechtmäßige Erbin ihrer Tochter ansah, den Besitz über zehn Jahre hielt und darauf liegende Schulden beglich. Als Elisabeth starb, hinterließ sie den umstrittenen Besitz ihrem Sohn Paul. Nun nahmen die Appellaten als Brüder des Werner Müller die Güter in Besitz, da Elisabeth nicht Erbin, sondern nur Leibzüchterin gewesen sei. Sie berufen sich dabei auf die Zustimmung der Herren der Herrlichkeit Weisweiler, des Grafen von Schellart und des Herrn von Hatzfeldt.
Vollständigen Titel anzeigen
Anspruch auf das in der Herrlichkeit Weisweiler liegende Erbe der Catharina Müller im Wert von über 1000 Goldgulden. Das Ehepaar Werner Müller und Elisabeth Jenneß hatte mehrere Kinder, von denen jedoch nur die Tochter Catharina den Vater überlebte. Elisabeth Jenneß heiratete in zweiter Ehe Johann Klarwasser, mit dem sie den Sohn Paul hatte. Catharina starb ohne Nachkommen zu Lebzeiten ihrer Mutter, die sich als rechtmäßige Erbin ihrer Tochter ansah, den Besitz über zehn Jahre hielt und darauf liegende Schulden beglich. Als Elisabeth starb, hinterließ sie den umstrittenen Besitz ihrem Sohn Paul. Nun nahmen die Appellaten als Brüder des Werner Müller die Güter in Besitz, da Elisabeth nicht Erbin, sondern nur Leibzüchterin gewesen sei. Sie berufen sich dabei auf die Zustimmung der Herren der Herrlichkeit Weisweiler, des Grafen von Schellart und des Herrn von Hatzfeldt.
AA 0627, 3050 - K 121/411
AA 0627 Reichskammergericht, Teil V: I-L
Reichskammergericht, Teil V: I-L >> 2. Buchstabe K
1673 - 1678 (1636 - 1686)
Enthaeltvermerke: Kläger: Johann Klarwasser im Namen seines Sohnes Paul, Weisweiler (Hzm. Jülich; Kr. Düren), (Kl.) Beklagter: Matthias (Theis) und Florenz Müller als Erben des Werner Müller, Weisweiler, (Bekl.) Prokuratoren (Kl.): Lic. Johann Konrad Albrecht 1673 - Subst.: Lic. Franz Eberhard Albrecht Prokuratoren (Bekl.): Dr. Christian Wilhelm Ditmar 1673 - Subst.: Lic. Franz Eberhard Albrecht - Dr. Johann Leonhard Schommartz 1677 - Subst.: (Lic. Johann) Eichrodt - Lic. Konrad Franz Steinhausen 1686 - Subst.: Lic. (Johann Adam) Roleman Prozeßart: Appellationis Instanzen: 1. Gericht zu Weisweiler 1672 - 2. Jül.-berg. Hofgericht Düsseldorf 1672 - 3. RKG 1673 - 1678 (1636 - 1686) Beweismittel: Bd. I: Urteil der 1. Instanz 1. Juni 1672 (Q 7). Mandatum attentatorum revocatorium sine clausula 1674 (Q 18). Urteil des jül.-berg. Hofgerichts Düsseldorf in Sachen Hohenzollern ./. Walradt zu Waldeck wegen der Unterherrlichkeit Palant und eines Teils der Herrlichkeit Weisweiler 26. Okt. 1652 und andere Palant und Weisweiler betreffende Stücke ab 1644 (Q 24 - 31). Zeugenaussagen über eine Schlägerei zwischen den Parteien im Juli 1675 (Q 37). Zeugnis des Schultheißen und der Schöffen von Weisweiler und weitere Zeugenaussagen 1672 - 1675 (Q 39 - 46). Urteil des Gerichts Weisweiler in Sachen Drieß und Else Vincken ./. Werner Roerkens 4. Nov. 1637 als Präzedenzfall (Q 47), Erläuterung des Falles mit einem Urteil des Hauptgerichts Jülich 10. Juni 1636 (Q 51). Beschreibung: 2 Bde., 19 cm, 826 Bl.; Bd. I: 129 Bl., lose, Q 1 - 54 außer 22* und 34, 10 Beilagen; Bd. II: 697 Bl., gebunden, Q 34 (Vorakten).
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
11.05.2026, 09:28 MESZ