Anspruch auf das in der Herrlichkeit Weisweiler liegende Erbe der Catharina Müller im Wert von über 1000 Goldgulden. Das Ehepaar Werner Müller und Elisabeth Jenneß hatte mehrere Kinder, von denen jedoch nur die Tochter Catharina den Vater überlebte. Elisabeth Jenneß heiratete in zweiter Ehe Johann Klarwasser, mit dem sie den Sohn Paul hatte. Catharina starb ohne Nachkommen zu Lebzeiten ihrer Mutter, die sich als rechtmäßige Erbin ihrer Tochter ansah, den Besitz über zehn Jahre hielt und darauf liegende Schulden beglich. Als Elisabeth starb, hinterließ sie den umstrittenen Besitz ihrem Sohn Paul. Nun nahmen die Appellaten als Brüder des Werner Müller die Güter in Besitz, da Elisabeth nicht Erbin, sondern nur Leibzüchterin gewesen sei. Sie berufen sich dabei auf die Zustimmung der Herren der Herrlichkeit Weisweiler, des Grafen von Schellart und des Herrn von Hatzfeldt.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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