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Bad. Ministerium der Finanzen: Zentrale (Bestand)
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg (Archivtektonik) >> (Süd-) Baden 1945-1952: Ministerien und Zentralbehörden >> Bad. Ministerium der Finanzen
(1926-1944) 1945-1952 (1953-1957)
Inhalt und Bewertung
Generalakten mit und ohne Ortsbetreffe
Behördengeschichte: Im Frühjahr 1945 wurden Baden und Württemberg durch amerikanische und französische Truppen besetzt, wobei die nördlichen Teile Badens der amerikanischen Besatzungszone zugeschlagen wurden, die südlichen hingegen der französischen. Die endgültige Abgrenzung der Zonen - angelehnt an die Streckenführung der Autobahn von Karlsruhe nach Ulm - erfolgte allerdings erst mehrere Wochen nach dem Einmarsch. Im Zuge der Zonenabgrenzung musste Frankreich die Stadt Karlsruhe der amerikanischen Besatzungsmacht überlassen. Daher wurden im Sommer 1945 die dort im Entstehen begriffenen Zentralbehörden für das spätere Land (Süd)Baden nach Freiburg verlegt, so auch das Badische Finanz- und Wirtschaftsministerium. Das Ministerium wurde zunächst von Ministerialdirektor Alfred Bund geleitet, der in Personalunion zugleich auch als "Präsident der Landesverwaltung Baden - französisches Besatzungsgebiet" fungierte. In der Folgezeit büßte das Finanz- und Wirtschaftsministerium durch die Schaffung eines eigenständigen Ministeriums der Wirtschaft und Arbeit und eines Ministeriums der Landwirtschaft und Ernährung eine Reihe von Kompetenzen ein. Nachdem am 2. Dezember 1946 das Gremium der Ministerialdirektoren durch ein Staatssekretariat mit sechs Staatssekretären und vier Staatskommissären ersetzt worden war (wobei Staatssekretär Paul Waeldin für den Bereich Finanzen zuständig war), wurde auch ein Staatskommissariat für Post und Eisenbahn eingerichtet, an das das Finanzressort vorübergehend eine Reihe von Zuständigkeiten abtreten musste, diese aber bereits 1947 wieder zurück erhielt. Das Gesetz über Zahl und Geschäftsbereich der Minister vom 6. August 1947 legte schließlich die Kompetenzen des Badischen Ministeriums der Finanzen auf folgende Bereiche fest: 1. Landeshaushalt, 2. Landesvermögen, 3. Landesschulden, 4. Finanz- und Lastenausgleich, 5. Währungs- und Kreditwesen, 6. Beamten- und Besoldungsrecht; Tarifwesen für Staatsangestellte und Staatsarbeiter, 7. Steuern und Zölle, 8. staatliches Hochbau-, Maschinen- und Elektrowesen, 9. Wasser-, Straßen- und Vermessungswesen, 10. Verkehrsverwaltung und Post , 11. Aufsicht über Banken und Versicherungen, 12. kontrollierte Vermögen. Von August 1947 bis Januar 1948 wurde das Finanzministeriums von Staatspräsident Wohleb persönlich geleitet, ab diesem Zeitpunkt führte Wilhelm Eckert die Amtsgeschäfte, bevor er im März 1952 durch Alois Schnorr abgelöst wurde. Auch nach der Verabschiedung des Ministergesetzes ergaben sich im Bereich des Finanzministeriums noch eine Reihe signifikanter organisatorischer Veränderungen. Im Jahr 1948 wurde das Badische Landesamt für kontrollierte Vermögen in das Ministerium eingegliedert, ebenso gingen die Kompetenzen der Badischen Landesstelle für die Opfer des Nationalsozialismus auf das Finanzministerium über. Im Jahr 1950 verfügte das Ministerium über sechs Abteilungen (Zentrale, Hochbauabteilung, Abteilung Baudirektion, Abteilung Vermögenskontrolle und Wiedergutmachung, Abteilung Verkehr, Abteilung für Steuern und Zölle). Noch im selben Jahr erfolgte aufgrund des Bundesgesetzes über die Finanzverwaltung jedoch die Umwandlung der Abteilung für Steuern und Zölle zur Oberfinanzdirektion Freiburg. Die noch beim Ministerium verbliebenen Kompetenzen in diesem Bereich wurden nunmehr von der Zentrale wahrgenommen. Im Januar 1951 hatte das Ministerium folgende Binnenstruktur, die bis zum Beginn seiner Abwicklung 1952 Bestand hatte : - Zentrale, - I. Hochbauabteilung, - II. Abteilung Baudirektion (Straßen, Wasser, Vermessung), - III. Abteilung Verkehr, - IV. Abteilung Vermögenskontrolle und Wiedergutmachung. Die Zentrale des Badischen Ministeriums der Finanzen gliederte sich nach dem Geschäftsverteilungsplan von 1952 in vier sogenannte Gruppen, die wiederum über eigene Referate verfügten: - Gruppe I (Finanz- und Steuerpolitik, Landessteuern, Gemeindesteuern und Bundessteuern), - Gruppe II (Allgemeine Verwaltung, Organisation, Personalangelegenheiten, Beamtenrecht, Besatzungsangelegenheiten und Verkehrsbetriebe), - Gruppe III (Haushalt, Kassen- und Rechnungswesen), - Gruppe IV (Bankenaufsicht, Kreditwesen, Währungs- und Devisenrecht, Finanzierungs-AG). Nach der Gründung des Landes Baden-Württemberg gingen die Aufgaben des Badischen Ministeriums der Finanzen zum einen auf die Regierung des Landes Baden-Württemberg in Stuttgart und zum anderen im Wesentlichen auf das Regierungspräsidium Südbaden, die Oberfinanzdirektion Freiburg, das Landesamt für Wiedergutmachung und die Wasser- und Schiffahrtsdirektion Freiburg über. (Literatur: Stiefel, Karl: Baden 1648-1952, Karlsruhe 1977.)
Bestandsgeschichte: Die Akten der Zentrale des Badischen Ministeriums der Finanzen (Beständegruppe C 30) gelangten in einer Reihe von Ablieferungen in das Staatsarchiv Freiburg. Zudem wurden 1997 weitere Akten des Finanzministeriums aus den Beständen F 20/1, F 20/2 und F 20/4 (Regierungspräsidium Freiburg) herausgelöst und in die Beständegruppe C 30 eingereiht. Zu Beginn der Verzeichnungsarbeiten verteilten sich die Akten der Zentrale des Badischen Ministeriums der Finanzen auf insgesamt fünf Bestände: C 30/1, C 30/2, C 30/3, C 30/4 und C 30/5. Diese Verteilung sowie die komplizierte Signierung des größten der fünf Bestände (C 30/1) erschwerte die Benutzung der Akten erheblich. Eine nähere Analyse ergab zudem, dass der Bestand C 30/2 nur Schriftgut des sogenannten Maschinen- und Elektrotechnischen Büros (seit 1949 in die Hochbauabteilung eingegliedert) enthielt und somit aus der Beständegruppe C 30 herausgelöst werden musste. Seine Neuverzeichnung erfolgt im Zuge der Bearbeitung der Akten der Hochbauabteilung. Der vorliegende Bestand C 30/1 (neu) vereinigt in sich somit die bisherigen Bestände C 30/1 (alt) sowie C 30/3, 4 und 5. Die Schriftgutverwaltung der Zentrale des Badischen Ministeriums der Finanzen folgte - ausgenommen eine Reihe von Handakten - einem einheitlichen Aktenplan. Die Gliederung des vorliegenden Bestandes lehnt sich daher weitgehend an dessen zuletzt gültige Fassung von 1952 an. Im Zuge der Bearbeitung wurde eine Reihe von Akten folgenden Inhalts kassiert: - Gedruckte Sitzungsberichte des Bundestages, - Protokolle von Bundestagsausschüssen ohne Bezug zum Geschäftsbereich des Badischen Ministeriums der Finanzen, - Protokolle von Bundesratsausschüssen ohne Bezug zum Geschäftsbereich des Badischen Ministeriums der Finanzen, - Unterlagen zur Organisation von Bundesbehörden ohne Bezug zum Geschäftsbereich des Badischen Ministeriums der Finanzen, - Haushaltsrechnungen von Nordbaden, - Haushaltspläne anderer Bundesländer, - gedruckte Berichte des Statistischen Bundesamtes Wiesbaden, - gedruckte Rundschreiben der Bank Deutscher Länder - sowie alle Ausgaben der Zeitschrift "Wertpapier-Mitteilungen". Die Bearbeitung des Bestandes erfolgte hinsichtlich der Bestellnummern 1-352 durch Dr. Martin Stingl, im Folgenden durch den Unterzeichneten. Der Bestand C30/1 umfasst nunmehr 1858 Nummern und misst 42 lfd.m. Freiburg, im Februar 2004 Dr. Christof Strauß
Nr. 1-1858
Bestand
Besatzungslasten
Entnazifizierung
Finanzministerium
Ministerium der Finanzen
Vermögenskontrolle
Währungsreform
Wiedergutmachung
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.