Generaldirektion des Wasserbaus in Hannover: Ostfriesland (Bestand)
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NLA AU, Rep. 140
Nds. Landesarchiv, Abt. Aurich (Archivtektonik) >> Gliederung >> 1 Staatliche Bestände >> 1.1 Staatliche Aktenbestände >> 1.1.1 Fachbehörden (bis heute) >> 1.1.1.4 Hoch-, Tief- und Wasserbau
1805-1869
Bestandsgeschichte: VORWORT
Mit der zunehmenden Technisierung der Lebensverhältnisse im 19. Jahrhundert wurde immer größeres Spezialwissen benötigt, über das die Verwaltungsbehörden nicht verfügten. Es schlug die Stunde der Sonderbehörden; eine der ersten im Königreich Hannover war die 1823 errichtete Generaldirektion des Wasserbaus. Sie war zuständig für alle Wasserbauangelegenheiten im Lande, sei es Aufsicht - wie z. B. über die Wasserbauverbände -, sei es Auftrag - wie z. B. die dem Staat obliegenden Baulasten. Die Generaldirektion unterstand seit 1852 dem Ministerium des Innern und wurde immer mehr eine technisch beratende und begutachtende Behörde. 1871 wurde sie aufgelöst, nachdem allenthalben Wasserbauämter entstanden waren.
Die auf Ostfriesland bezüglichen Akten der Generaldirektion wurden 1876 an die Landdrostei in Aurich übergeben, von der sie ins Staatsarchiv gelangten.
Da nur ein handschriftliches Behördenfindbuch zur Verfügung stand, wurde der Bestand zwischen September 2006 und Januar 2007 neu verzeichnet. Dabei wurde die Gliederung, die sich an der damaligen Ämterstruktur orientierte, weitgehend beibehalten. Der Bestand umfasst die Zeit zwischen 1805 und 1869, mit einem besonderen Schwerpunkt auf die zweite Hälfte der 1820er Jahre bis in die 1840er Jahre hinein. Inhaltlich befassen sich die Akten vor allem mit der Erhöhung und Verstärkung der Deiche (insbesondere nach der Sturmflut 1825), mit der Anlage und Reparatur von Sielen, mit Entwässerungsmaßnahmen sowie mit Kanalbauten.
Aurich, Januar 2007
Dr. Michael
Bestandsgeschichte: Hermann
Zusatzinformationen: Abgeschlossen: Nein
Zusatzinformationen: teilweise verzeichnet
Mit der zunehmenden Technisierung der Lebensverhältnisse im 19. Jahrhundert wurde immer größeres Spezialwissen benötigt, über das die Verwaltungsbehörden nicht verfügten. Es schlug die Stunde der Sonderbehörden; eine der ersten im Königreich Hannover war die 1823 errichtete Generaldirektion des Wasserbaus. Sie war zuständig für alle Wasserbauangelegenheiten im Lande, sei es Aufsicht - wie z. B. über die Wasserbauverbände -, sei es Auftrag - wie z. B. die dem Staat obliegenden Baulasten. Die Generaldirektion unterstand seit 1852 dem Ministerium des Innern und wurde immer mehr eine technisch beratende und begutachtende Behörde. 1871 wurde sie aufgelöst, nachdem allenthalben Wasserbauämter entstanden waren.
Die auf Ostfriesland bezüglichen Akten der Generaldirektion wurden 1876 an die Landdrostei in Aurich übergeben, von der sie ins Staatsarchiv gelangten.
Da nur ein handschriftliches Behördenfindbuch zur Verfügung stand, wurde der Bestand zwischen September 2006 und Januar 2007 neu verzeichnet. Dabei wurde die Gliederung, die sich an der damaligen Ämterstruktur orientierte, weitgehend beibehalten. Der Bestand umfasst die Zeit zwischen 1805 und 1869, mit einem besonderen Schwerpunkt auf die zweite Hälfte der 1820er Jahre bis in die 1840er Jahre hinein. Inhaltlich befassen sich die Akten vor allem mit der Erhöhung und Verstärkung der Deiche (insbesondere nach der Sturmflut 1825), mit der Anlage und Reparatur von Sielen, mit Entwässerungsmaßnahmen sowie mit Kanalbauten.
Aurich, Januar 2007
Dr. Michael
Bestandsgeschichte: Hermann
Zusatzinformationen: Abgeschlossen: Nein
Zusatzinformationen: teilweise verzeichnet
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
16.06.2025, 11:33 MESZ