Der Ulmer Ratsherr Konrad Rot beurkundet als Vertreter des Stadtammanns Konrad Locher ein Urteil des im Rathaus in Ulm in der vorderen großen Ratsstube tagenden Stadtgerichts in einem Rechtsstreit zwischen den Ulmer Bürgern Ulrich Schermar ("Schermair") und Johann Müller, derzeit Pfleger des Spitals St. Katharina in Ulm [abegangenes Spital der Reichen Siechen mit Kapelle St. Katharina, Bereich Frauensteige 10-14], als Kläger auf der einen Seite sowie den Ledergerbern und Ulmer Bürgern Klaus und Bartholomäus Schmid als Beklagten auf der anderen Seite. In einem Nachbarschaftsstreit zwischen Peter Grethansen und Ulrich Mair hatten die Spitalpfleger die beiden Ledergerber als Schiedsrichter benannt und sie gebeten, die Sache in Augenschein zu nehmen und danach einen Schiedsspruch in dem Streit zu fällen. Dies haben die beiden aber abgelehnt. Nach Anhörung der Parteien entscheiden die Richter im Stadtgericht nun, dass Klaus und Bartholomäus Schmid verpflichtet sind, auf Begehren der Spitalpfleger die strittigen Objekte zu besichtigen und danach den Streit durch einen Schiedsspruch beizulegen.

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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
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