Lothar, Erzbischof von Trier, belehnt Magdalena, geb. zu Nassau, Gräfinwitwe zu Manderscheid, als Vormünderin im Namen ihrer Kinder Elisabeth, Anna Amelia, Magdalena, Erika, Anna Salome, Maria Katharina und Claudia für diese und ihre ehelichen Söhne und, wenn diese nicht vorhanden sind, die Töchter und deren Erben, sowohl Söhne wie Töchter, mit Haus und Grafschaft Virneburg, mit der landesfürstlichen Obrigkeit und mit allen anderen Rechten und Zubehörungen. Falls jedoch in Streitfällen zwischen den Untertanen in bürgerlichen Sachen ein Streitwert oder eine Forderung von über 400 Gulden in Gold besteht oder wenn sonst in der Grafschaft jemandem das Recht verweigert würde, ist das trierische Hofgericht wegen der landesfürstlichen Obrigkeit zuständig, jedoch nicht für Malefiz- und peinliche Sachen. Dies ist zwischen dem (å) Erzbischof Johann und dem (å) Grafen Dietrich von Manderscheid nach dem Tode des letzten aus dem Virneburger Mannesstamm, Graf Kuno von Virneburg, vereinbart worden, worauf Graf Dietrich mit der Grafschaft Virneburg belehnt worden ist nach Ausweis der Urkunden und der Mannbücher des Erzstifts. Magdalena hat das Lehen in der üblichen Form empfangen. Sr.: Ausst. Ausf. Perg. - Sg. anh. - Rv.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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