Joachim zu Pappenheim, Reichserbmarschall, und Hans Rösch, Zunftmeister in Wangen, als Obleute, Hans Gißler, alter Bürgermeister in Wangen, Peter Schmid genannt Haigerlin, Bürgermeister in Leutkirch, Ulrich Rottmair, alter Stadtammann daselbst, und Hans Mettizelt, Stadtschreiber in Wangen, als Zusätze entscheiden in der Güte Streit zwischen Martin Ringlin zum Rotten (=Rotis) einerseits, Jörg, Hans d.A. und Hans d.J. Dilper ("Tylper") im Ried (=Dilpersried), Hans Unglert und Ulrich Wydlin von Grönenbach andererseits über Weide, Waldnutzung, Pfändung u.a. Demnach haben beide Parteien das Weiderecht in den Steigwiesen "vor und nach der segeß" gemeinsam, desgleichen die Wiese Hasenbüchel. Ringlin soll am 10. Mai mit seinem Vieh "abschlagen", auch die Weide im Hasenbühl nur bis zur liegenden Eiche und bestimmten Grenzmarken benutzen, wie sie von Peter Schmid, Hans Rösch und Seitz zum Seibranz gesetzt werden. Weitere Bestimmungen über die Triebwege. Grundsätzlich soll jede Partei das Vieh über eigenen Grundstücke treiben, doch wird Ringlin notfalls auf entsprechende Bitte den Weg über sein Land gestatten. Ringlin wird dem Wirt von Ausnang den Hafer bezahlen, der in der Pfändung der Tylper verzehrt wurde. Durch den Spruch sollen die Prozesse vor dem Bund und dem Landgericht zu Schwaben erledigt sein.
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Joachim zu Pappenheim, Reichserbmarschall, und Hans Rösch, Zunftmeister in Wangen, als Obleute, Hans Gißler, alter Bürgermeister in Wangen, Peter Schmid genannt Haigerlin, Bürgermeister in Leutkirch, Ulrich Rottmair, alter Stadtammann daselbst, und Hans Mettizelt, Stadtschreiber in Wangen, als Zusätze entscheiden in der Güte Streit zwischen Martin Ringlin zum Rotten (=Rotis) einerseits, Jörg, Hans d.A. und Hans d.J. Dilper ("Tylper") im Ried (=Dilpersried), Hans Unglert und Ulrich Wydlin von Grönenbach andererseits über Weide, Waldnutzung, Pfändung u.a. Demnach haben beide Parteien das Weiderecht in den Steigwiesen "vor und nach der segeß" gemeinsam, desgleichen die Wiese Hasenbüchel. Ringlin soll am 10. Mai mit seinem Vieh "abschlagen", auch die Weide im Hasenbühl nur bis zur liegenden Eiche und bestimmten Grenzmarken benutzen, wie sie von Peter Schmid, Hans Rösch und Seitz zum Seibranz gesetzt werden. Weitere Bestimmungen über die Triebwege. Grundsätzlich soll jede Partei das Vieh über eigenen Grundstücke treiben, doch wird Ringlin notfalls auf entsprechende Bitte den Weg über sein Land gestatten. Ringlin wird dem Wirt von Ausnang den Hafer bezahlen, der in der Pfändung der Tylper verzehrt wurde. Durch den Spruch sollen die Prozesse vor dem Bund und dem Landgericht zu Schwaben erledigt sein.
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 519 U 422
B 519 U 416
Ausnang Amt fasc. 22 n. 04
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 519 Weingarten, Benediktinerkloster, Amt Ausnang
Weingarten, Benediktinerkloster, Amt Ausnang >> Urkunden
1512 Mai 7 (am frytag vor dem sontag Cantate)
34,3 x 56,6 (Höhe x Breite)
Urkunden
Deutsch
Ausstellungsort: Leutkirch
Aussteller: Joachim zu Pappenheim, Reichserbmarschall, und Hans Rösch, Zunftmeister in Wangen
Empfänger: Martin Ringlin zum Rotten (=Rotis)
Siegler: Joachim zu Pappenheim, Hans Gißler, Peter Schmid
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 3 S., 1 besch.
Vermerke: Vgl. U 535
Aussteller: Joachim zu Pappenheim, Reichserbmarschall, und Hans Rösch, Zunftmeister in Wangen
Empfänger: Martin Ringlin zum Rotten (=Rotis)
Siegler: Joachim zu Pappenheim, Hans Gißler, Peter Schmid
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 3 S., 1 besch.
Vermerke: Vgl. U 535
Dilper, Hans d.A.
Dilper, Hans d.J.
Dilper, Jörg
Gißler, Hans, Bürgermeister
Haigerlin, Peter
Mettizelt, Hans; Stadtschreiber
Ringlin zum Rotten, Martin
Rösch, Hans, Zunftmeister
Rottmair, Ulrich, Stadtammann
Schmid, Peter, genannt Haigerlin, Bürgermeister
Seitz
Tylper, Hans d.A.
Tylper, Hans d.J.
Tylper, Jörg
Unglert, Hans
Wydlin, Ulrich
Dilpersried : Lautrach MN; Einwohner
Grönenbach MN; Einwohner
Leutkirch im Allgäu RV; Bürgermeister
Leutkirch im Allgäu RV; Stadtammann
Ried = Dilpersried : Lautrach MN
Rotis : Hofs, Leutkirch im Allgäu RV; Einwohner
Rotten = Rotis : Hofs, Leutkirch im Allgäu RV
Schwaben, Bund zu
Schwaben; Landgericht
Seibranz : Bad Wurzach RV; Einwohner
Wangen im Allgäu RV; Bürgermeister
Wangen im Allgäu RV; Stadtschreiber
Wangen im Allgäu RV; Zunftmeister
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:19 MEZ
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