Joachim zu Pappenheim, Reichserbmarschall, und Hans Rösch, Zunftmeister in Wangen, als Obleute, Hans Gißler, alter Bürgermeister in Wangen, Peter Schmid genannt Haigerlin, Bürgermeister in Leutkirch, Ulrich Rottmair, alter Stadtammann daselbst, und Hans Mettizelt, Stadtschreiber in Wangen, als Zusätze entscheiden in der Güte Streit zwischen Martin Ringlin zum Rotten (=Rotis) einerseits, Jörg, Hans d.A. und Hans d.J. Dilper ("Tylper") im Ried (=Dilpersried), Hans Unglert und Ulrich Wydlin von Grönenbach andererseits über Weide, Waldnutzung, Pfändung u.a. Demnach haben beide Parteien das Weiderecht in den Steigwiesen "vor und nach der segeß" gemeinsam, desgleichen die Wiese Hasenbüchel. Ringlin soll am 10. Mai mit seinem Vieh "abschlagen", auch die Weide im Hasenbühl nur bis zur liegenden Eiche und bestimmten Grenzmarken benutzen, wie sie von Peter Schmid, Hans Rösch und Seitz zum Seibranz gesetzt werden. Weitere Bestimmungen über die Triebwege. Grundsätzlich soll jede Partei das Vieh über eigenen Grundstücke treiben, doch wird Ringlin notfalls auf entsprechende Bitte den Weg über sein Land gestatten. Ringlin wird dem Wirt von Ausnang den Hafer bezahlen, der in der Pfändung der Tylper verzehrt wurde. Durch den Spruch sollen die Prozesse vor dem Bund und dem Landgericht zu Schwaben erledigt sein.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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