Eberlin der Sporer, Bürger zu Ulm, erklärt, dass er den Erben des verstorbenen Ulrich Rot von seinem Haus in Ulm jährlich 2 Pfund Ulmer Heller nach Zinsrecht zu entrichten hat. Dieser Zins gefällt an den Jahrtag für den verstorbenen Ulrich Rot und dessen Ehefrau.

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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
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