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Notiz über eine Abmachung in Streitigkeiten zwischen den Brüdern Hans und Stefan Mollenkopf vom Rieß (Mollen kopff zum Ryß), nachdem eine gütliche Einigung vor den pfalzgräflichen Räten nicht zustande gekommen ist: [1.] Der Streit um Stefans Forderungen nach 50 Gulden Dienstgeld von dem Herzogtum Württemberg, die Übernutzung etlicher Lehen sowie Hans Forderungen an Stefan sollen vor dem pfalzgräflichen Hofgericht verhandelt werden. [2.] Nach Forderungen Stefans wegen etlicher Briefe, die bei Hans liegen, soll Letzterer einen Bevollmächtigten am Sonntag Judica [= 02.04.1503] nach Offenburg schicken, dass die Briefe zur gemeinen Hand hinterlegt oder Stefan übergeben werden. [3.] Auch Stefan soll seinen Verpflichtungen nachkommen. [4.] Stefan hat dieser Abmachung zugestimmt; Arnold Pfarr als Gesandter von Hans soll von diesem binnen Monatsfrist die Zusage oder Ablehnung einholen. Bei einer Zusage wird Kurfürst Philipp von der Pfalz die Sache in die nächste Sitzung des Hofgerichts mit aufnehmen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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