Der Römische König Karl, König zu Böhmen (Boem.) bekundet: wegen der
von seinem Getreuen, dem Knappen Gerhard von Sp., geleisteten und zu
leistenden Dienste hat er diesem eine besondere Gnade erwiesen: falls
Gerhard ohne eheliche Leibeserben stirbt, sollen die rechten Erben seiner
Schwester Elisabeth (Lyse) (1) in den Lehen und Gütern folgen, die Gerhard
von König und Reich zu Lehen hat. Diese Erben sollen sie künftig vom König
und seinen Nachfolgern mit denselben Rechten empfangen, zu denen Gerhard sie
hatte; die Rechte des Reiches bleiben vorbehalten. Der König siegelt mit dem
Majestätssiegel. (1) Ehefrau des Johann von Scharfeneck.