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Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass sich zwischen seinen Angehörigen Philipp Reid, Pfarrer zu Dahenfeld (-felt), und Fritz Frank (Franck) Irrungen um das zur Pfarrei gehörige sogenannte Wittumsgut (wiedem güt), das von der Pfalz zu Lehen rührt, gehalten haben. Der Vorgänger des Pfarrers hatte es für jährlich 27 Malter der drei Früchte verpachtet (züantworten geliehen), der jetzige Pfarrer meint, es sei zu gering verliehen. Fritz Frank hofft, bei der alten Pacht belassen zu werden, zumal er ein Haus und Scheuer darauf gesetzt und das Gut gebessert habe. Kurfürst Philipps Räte entscheiden nach langem Verhör beider Parteien, nachdem diese ihnen die Sache zum gütlichen oder rechtlichen Entscheid anheimgestellt haben, dass eine neue Verschreibung über das Gut aufgerichtet und an Fritz und seine Erben, oder wem der Pfarrer das Gut geben möchte, gegeben werden soll, wonach vom Gut nunmehr jährlich 33 Malter Pacht zu geben sind. Damit sollen beide Parteien geschlichtet sein und auf weitere Forderungen verzichten, was sie versprochen haben. Beide Parteien erhalten eine Ausfertigung.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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