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Inquisition über Magdalena, Ehefrau des Herrn Bürgermeister Heinrich Efferen
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A 2 f (Hexenprozesse) Nr. A 2 f (Hexenprozesse) Nr. 7848
A 2 f (Hexenprozesse) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 23-25)
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 23-25) >> Bd. 24 Hexenprozesse
1665 Juni 6
Regest: I
Anwesend:
Herr Lt. Johann Jacob Curtz,
Herr Bürgermeister Conrad Felchlen,
Herr Bürgermeister Johann Philipp Laubenberger,
Herr Johann Bihler,
Herr Schultheiss Johann Zendel,
Herr Zunftmeister Peter Bihler,
Ratschreiber Johann Hess.
Sie ist graviert (= belastet)
1) durch das gemeine Geschrei in der Stadt,
2) durch die Urgichten etlicher hingerichteter Personen, nämlich
1) durch Johann Haußer, den 8. Februar 1661, welcher es aber gleich wieder revozierte (= widerrief),
2) durch Urban Fassnacht, den 5. Januar 1660, die Apothekerin sei auch mit ausgefahren, im Rangelbergle sei sie auch mit gewesen, sie reite auf einem Bock, welcher schwarz gefleckt sei, in einem Dr.-Hut reite sie, sie sei eine Zeitlang ihn, Urbele, geflohen. Auf dieser Aussage beharrte er auch.
3) von Anna, Weib des alt Stoffel Tochtermann, mit den Worten, die Apothekerin sei auch mit draußen gewesen, habe tapfer herumgetanzt und ihr Geschirr wohl gehabt, 1660.
Von neuem ist sie angegeben
3) von Hans Blanckhenhorns Weib, das bereits verhaftet ist, laut Urgicht im Juni 1665,
4) von Barthle Hildners Weib, das justifiziert (= hingerichtet) worden ist, laut Urgicht im Juni 1665,
5) von Agnes, Witib des Michel Helbling, Nestlers, laut Urgicht im Juni 1665,
6) daß sie ausgewichen (= entwichen, geflohen) ist,
7) von Juditha, Eheweib des Zieglers Michel Göbel, welche laut Urgicht sagte, daß die Apothekerin bei ihrer Teufels-Tauf gewesen sei und daß sie sie auf der Hexenzusammenkunft gesehen habe.
Es sind folgende Personen zu verhören:
1) Barbara Sommer, Weib des Weingärtners Johann Faiss.
2) Michel Zeib, Weingärtner.
3) Sein Weib Catharina.
4) Herr Zunftmeister Peter alt Bihler,
5) Georg Braun, Schmied.
6) Anna, Weib des Martin Hengst.
7) Paul Klemm, Schuhmacher.
8) Michael Böglen, Barbierer.
9) Martin Schmid, Schreiner.
10) Johann M. Kalbfehl.
11) Margaretha, Hausfrau des M. Johann Dietrich Kiesser, Pfarrers zu Gomaringen.
12) Herr Burkhard Siconi.
13) Agnes, Weib des Franz Vogel.
14) Sara, Witib des Jacob Ditzinger selig.
15) Hans Hohloch, Stadtknecht.
Neue Zeugen:
16) Jacob Waltz, Weingärtner
17) Herr Dr. Erhard Wuecherer.
18) Herr Mr. Bernhard Zwissler.
19) Martin Nueffer.
20) N. Eckhert, Schulmeister.
21) Georg Höfinger.
22) Herr Mr. Johann Jacob Vischer, Diaconus.
23) Herr Zunftmeister Ludwig Rueff.
24) Martin Clewer.
25) Daniel, Schmidt.
26) Herr Stefan Grieninger.
27) Martin alt Waltz.
Fragen und Antworten des Verhörs.
1) Wie lang es her sei, daß der Weingärtner Johann Schaupp starb. Die 6 vernommenen Zeugen geben teils 4 teils 5 Jahre an.
2) Was eigentlich sein Zustand gewesen und wie es sich während der Krankheit angelassen.
Die Zeugen 1 und 5 beziehen sich auf ihre i. J. 1661 gemachten Aussagen. Zeugin 6 wiederholt auch ihre 1661 gemachte Aussage und erklärt weiter, daß ihr Bruder der Schäuple selig sein Lebtag mit keinem Wehtag (= Leiden) behaftet gewesen sei. Zeuge 15 bejaht seine 1661 gemachte Aussage. Schaupp habe einen Wehtag gehabt.
3) Wie der Verstorbene seinen Zustand erzählt habe und die Ursache, woher selbiger kam.
4) Ob der Verstorbene bei dieser Ursach bis an sein Ende verblieb.
5) Was in der Zeit der Krankheit für Medici und Arzneien gebraucht wurden und was die Medici von dieser Krankheit ausgeschlagen (= ausgesagt) haben.
6) Wie der Verstorbene nach seinem Tod aussah, ob er aufgeloffen (= geschwollen) war, braun, schwarz oder blau geworden und was sonst an ihm zu sehen war.
7) Ob nicht damals der allgemeine Ruf in der Stadt war, dieser Schäuple sei von der Apothekerin hingerichtet (= getötet) worden.
8) Was des Schäuples Witwe in währendem Leichenprozess (= beim Leichenzug) vor der Apothek für Worte hören ließ.
9) Ob nicht damals durch den Pfarrer Mr (= Magister) Bantlen die Leichenpredigt getan und in den personalibus (= in den Personalien des Verstorbenen) dieser Tod ausdrücklich den Hexen zugeschrieben wurde, und was der Zeuge aus der Predigt weiter behielt.
10) Ob Zeuge des Schäuples Krankheit und Tod für natürlich oder unnatürlich habe halten können.
Weil sich die Zeugen auf ihre früheren Aussagen berufen, sind diese Interrogatoria (= Fragepunkte) übergangen worden.
11) Ob der Schäuple mehr mit dergleichen Zufällen (= Gebrechen) behaftet war und ob er nicht in der Jugend den fallenden Wehtag (= die Epilepsie) hatte.
Die Zeugen 1, 2, 5, 6, 14, 15 wissen darüber nichts.
12) Ob nicht der Zeuge von dem Apotheker in des Schäuples Haus geschickt wurde, mit welchem Befehl; was er verrichtete und was dabei vorging, solle er alles umständlich anzeigen.
Zeuge Nr. 2 weiß nichts anderes auszusagen, als was er i. J. 1661 ausgesagt habe.
Zeuge Nr. 5 und Zeugin Nr. 6: sie nicht.
Zeugin 14 verweist auch auf ihre Aussage 1661. Sie fügt nur hinzu: als der Apotheker sie damals fragte, was auf dem Bürgerhaus vorgehe und ob der Ehringer und Marx Maurer Kundschaft geben (= Aussagen machen) müssen, habe sie gesagt, seine Frau sei 6mal angegeben worden. Darauf sei der Apotheker erblicht (= bleich geworden) und habe die Feder, mit welcher er schrieb, fallen lassen.
13) Ob nicht die Apothekerin einmal in des Schäuples Stube stand und was sie sagte, als des Schäuples Weib in die Stube kam, und was vorging.
Zeugen 2, 5, 14, 15 wissen nichts.
Zeugin 6: des Schäuples Weib, als die Apothekerin verborgen hinter dem Ofen stand, habe sie eine Unholdin geheissen, was sie hörte. Die Apothekerin habe ihr an selbigem Abend um dieser Rede willen zu Lohn ein Maß Wein ins Haus geschickt.
14) Wie lang es her sei, daß Herr Mr. Wehinger gestorben sei.
Zeuge 7: etwa 17 Jahr.
Zeuge 8: wisse es nicht mehr.
Zeuge 9: wisse es nicht mehr.
Zeuge 13: etwa 18 Jahr; wisse es nicht mehr.
15) An was für einer Krankheit er darniederlag und starb.
Zeuge 7 verweist auf seine Aussage 1661.
Zeuge 8: anfänglich ein Hauptweh, nachher sei es in die Glieder gekommen. Im übrigen beruft der Zeuge sich auf seine Aussage i. J. 1661.
Zeuge 9 weiß nichts.
Zeugin 13 beruft sich auf ihre Aussage i. J. 1661.
16) Ob Zeuge nicht hörte, daß Herr Wehinger in der Apotheke aß, gleich darauf, als er nach Haus gekommen war, sich legen mußte und die Krankheit von Tag zu Tag zulegte (= zunahm) bis zu seinem Tod.
Zeuge Nr. 7 verweist auf seine frühere Aussage.
Zeugen 8, 9, 13 wissen nichts.
17) Wer damals in Verdacht war und was man in der Stadt sagte, woher es gekommen sei.
Der Zeuge 7 beruft sich auf seine Aussage.
Zeugen 8 und 9 und Zeugin 14: die Apothekerin sei in allgemeinem Geschrei gewesen wie jetzt.
18) Ob Zeuge diese Krankheit für unnatürlich hielt und woher.
Zeuge 7: sie sei nicht natürlich gewesen.
Zeuge 8: könne es nicht sagen.
Zeuge 9: sei nicht natürlich gewesen, sondern habe geschweißt wie neuer Nein im Jest (= in der Gärung). Der Apotheker habe vor 14 Jahren, wie deswegen eine Inquisition vorging, bitterlich geweint, daß seine Frau in Verdacht war.
Zeugin 13: was sie natürlich gewesen sein solle. Sie habe ihr Lebtag keinen solchen toten Menschen gesehen.
19) Ob nicht der Körper sehr aufgeloffen war und nach dem Tod braun, gelb und schwarz wurde und sehr schweißte (= blutete).
Zeuge 7: groß geschwollen sei er gewesen und habe sehr geschweißt.
Zeuge 8: war damals nicht zugegen.
Zeuge 9: er sei freilich häßlich verpfisen (= aufgedunsen) und schwarz gewesen. Es habe aus ihm gislet (= gezischt, gegoren) wie neuer Wein. Zeuge beruft sich auf seine Aussage anno 1661. Zeuge 13: allerlei Farben habe er gehabt und keinem natürlichen Leib gleichgesehen.
20) Wie lang es her sei, daß Herr Mr. Philipp Schaal starb.
Zeuge 4: etwa 9 Jahr.
Zeugen 10, 24, 25 wissen es nicht genau.
21) Was sein Zustand eigentlich war und woher er kam.
Zeuge 4 beruft sich auf seine Aussage 1661.
Zeuge 10: niemand habe drauskommen können, was sein Zustand war. Er sei eben ein blöder (= gebrechlicher) Mann gewesen. Er (Schaal) habe gesagt, wäre er nur nicht in die Apothek gekommen und auf das Federkissen gesessen. Zeuge beruft sich auf seine Aussage 1661.
Zeuge 25: er wisse nur, daß er ganz rasend (= wütend) war.
22) Zeuge soll anzeigen, wer damals im Verdacht gewesen.
Zeuge 4: es sei eben ein gemein Geschrei von der Apothekerin gewesen.
Zeuge 10: der Schaal habe eben immer gesagt, wäre er nur nicht in die Apothek gekommen.
Zeuge 24 kann es bei seiner Seel nicht sagen.
Zeuge 25: man habe eben im gemeinen Geschrei die Apothekerin beschuldigt.
23) Wie der Verstorbene nach seinem Tod aussah, ob er aufgeloffen und wie er beschaffen war.
Zeuge 4: sei in seiner Aussage vermeldet.
Zeuge 10: er habe geschweißt, sei blau, gelb gewesen und habe allerlei Farben gehabt.
Zeuge 24: er sei aufgeloffen und blau auf der Seite gewesen. Zeuge habe ihn in die Bahre (= den Sarg) gelegt.
Zeuge 25: er sei geschwollen, blau und gestromet (= gestreift) gewesen.
24) Ob Zeuge nicht wisse, daß sich Herr Dr. Currer (Kurrer) selig einmal beklagte, daß er sein Mannrecht (= seine männliche Potenz) verloren habe, und wen er deswegen bezichtigte.
Zeuge 26: soviel er von Johann Burkhard Siconi vernommen, habe der Kurrer selig die Apothekerin bezichtigt, daß sie ihm das Mannrecht genommen habe.
25) Ob nicht Zeuge dem Apotheker im Gugelberg (Kugelberg) Erde getragen habe, wie lang es her sei.
Zeuge 16: ja, er habe dort mit seinem Vater wie auch in dessen Hag (= eingehegtes Grundstück) geritten (= gerodet) und einen Wasenort gemacht im vergangenen Frühling.
Zeuge 27 bestätigt die Angabe des Zeugen 16, seines Sohnes.
26) Was ihm damals begegnete und woher es kam.
Zeuge 16: als er mit seinem Vater auf dem Hag ihm an seinem Weingarten einen Wasenort machte, habe die Apothekerin nachmittags ihnen einen Trunk, welchen ihre Magd Flor-Ann trug, gebracht. Als Zeuge in den Becher einschenken wollte, habe er gesehen, daß unten in dem Becher etwas war. Sein Vater habe gesagt, es seien Brosamen. Er habe es herausschütten wollen, aber es habe nicht herauswollen. Zeuge habe eingeschenkt und erstmals getrunken, beim Einschenken aber gesehen, daß es in dem Becher aufgislet (= aufgischte) und Zasemen (= Fasern) gab, aber gleich wieder unter sich fiel. Dann habe sein Vater getrunken. Aber der Becher wurde immer nicht ganz leer. Zeuge habe die 2 letzten Becher vollends ausgetrunken und gemeint, es sei ein besserer Wein gewesen, und gemeint, er müsse trinken. Dann seien Zeuge und sein Vater wieder an die Arbeit gegangen. In einer 1/2 Stund aber habe Zeuge gleich empfunden, daß ihm nicht recht sei, habe aber seinem Vater nichts davon gesagt. Am folgenden Morgen seien Zeuge und sein Vater wieder dahin gegangen. Er habe gleich zu seinem Vater gesagt, wenn er nicht auch von dem Wein getrunken, hätte Zeuge kein Tauren davon (= so würde er es nicht bedauern). Er habe dann auch nicht mehr schaffen können, sondern gleich vormittags um 8 Uhr heim und sich legen müssen. Er sei 4 Wochen nacheinander gelegen.
27) Was er gebraucht habe und wie ihm geholfen wurde.
Zeuge 16: Er habe anfänglich den Dr. Wuecherer gebraucht. Weil aber seine verordneten Medicamenta gar nicht anschlagen wollten, habe er hernach den Haugele gebraucht, der ihm allerhand Sachen aus der Apothek und besonders den Zauberbalsam verordnet und gesagt habe, er solle 4 Lot (= 4 ? 14, 6 Gramm) von dem Zauberbalsam einnehmen. Der Apotheker habe gesagt, es sei für den Zeugen zuviel und an 2 Lot genug. Aber dessen ungeachtet habe der Haugele befohlen, es müssen 4 Lot sein. Darauf habe Zeuge die 4 Lot eingenommen, was ihm auch mit der Hilfe Gottes half. Er könne niemand als dem Trunk, den ihm die Apothekerin gebracht, die Schuld geben. Zeuge habe die 1. Nacht, als er den Trunk von der Apothekerin empfangen, gar keine Ruh gehabt, auch hernach eine solche Hitz bekommen, daß er ungeachtet dessen (= trotzdem) weder Wasser noch Wein habe trinken können. Nichts habe ihm geschmeckt.
28) Was Zeuge von seines Bruders Weib hörte und was sie von ihrer Schwester, der Apothekerin, sagte.
29) Ob nicht die Apothekerin sagte, was es sei um die Hexerei, um das Herumflattern.
NB: Hat, wie hievor bei Frage 10 zu sehen, gleiche Beschaffenheit. (Es sind also diese Punkte 28 und 29 übergangen worden).
30) Ob die Zeugen nicht auch droben auf dem obern Tor waren, als der Satan aus dem gefangenen Knaben redete.
Zeuge 18: Er habe dem Knaben zugesprochen.
Zeuge 19: ja, er sei der Wächter.
Zeuge 20: er sei droben gewesen.
Zeuge 21: er sei droben gewesen.
31) Ob er nicht von der Apothekerin redete und was.
Zeuge 18: der Satan habe unter anderem von seinen Weibern geredet und die Apothekerin mit Namen genannt.
Zeuge 19: ja, und zwar das ... (?) mit Namen genannt und gesagt, er habe noch viel schöne Weiber und unter anderem die Apothekerin. vor 3 Wochen habe der Satan wieder aus dem Buben geredet, wenn man nicht Buß tun wolle, "der von oben" (= Gott) habe es gesagt, werde die Stadt im Feuer aufgehen. In dem Eckhaus auf dem Markt, wo man Pumpete Pump mache, werde man anfangen. Die in dem Eckhaus und die Zieglerin werden dazu helfen.
Zeuge 20: zu einer Zeit, als Herr Mr (= Magister) Ensslen droben war, habe der Satan aus dem Buben geredet, der von oben wolle haben, daß er komme. Man wolle nicht Buß tun. Die Stadt werde verbrennen. Auf Befragen, wo der Anfang geschehe, sagte er, auf dem Markt in dem Eckhaus, wo man Pumpete Pump mache. Die Zieglerin werde dazu helfen. Zu anderer Zeit habe der Satan die Apothekerin genannt.
32) Ob nicht die Apothekerin einen Trunk brachte und was sich dabei zutrug.
Zeuge 27: ja, die Apothekerin habe mit ihrer Flor-Ann einen Trunk gebracht. (Des weiteren erzählt der Zeuge den Hergang, wie sein Sohn unter der Frage 26 berichtet hat).
33) Ob nicht sein Sohn zuerst getrunken und was er darin gesehen und wie er sich hernach beklagt habe.
Zeuge 27 verweist auf seine Aussage unter Frage 32.
34) Was er für Dr. und Arzneien brauchte und wie ihm geholfen wurde.
Zeuge 27: anfangs den Dr. Wuecherer, nachher aber den Haugele habe er gebraucht.
35) Wem sein Sohn die Ursache seiner Krankheit zuschrieb.
Zeuge 27: dem Trunk habe er die Schuld gegeben.
15 S.
Beschreibstoff: Pap.
Archivale
Genetisches Stadium: Or.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.