Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass er Graf Heinrich von Zweibrücken, Herr zu Bitsch und Ochsenstein, auf Lebtag zu seinem und der Pfalz Diener aufgenommen hat. Heinrich soll, wo er das ehrenhalber vermag, mit 12 reisigen Pferden zu allen Geschäften des Pfalzgrafen auf dessen Ansinnen aufwarten, dienen und dort hinreiten, wo ihm das vom Fürsten oder dessen Amtleuten beschieden wird. Im Dienst sollen Heinrich und die Seinen wie andere Diener Futter, Mahl und Beschläge erhalten. Reisigen Schaden will der Pfalzgraf ihm gütlich ersetzen, bei Nichteinigung soll der Entscheid über Schadensersatz dem fürstlichen Hofmeister, Marschall und dem Hauptmann, unter dem Heinrich den Schaden empfangen hat, anheimgestellt werden. Für den Dienst soll Heinrich jährlich zu St. Georgstag [23.04.] 150 Gulden Dienstgeld erhalten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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