Die Gebrüder Henne und Heinrich von Hunoldeshusen und Hermann Diethe, Amtmann zu Lodewigessteyn, bekunden, daß sie die Irrrungen zwischen dem Prop...
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Urk. 24, 346
Urk. 24, A II, Kloster Germerode
Urk. 24 Kloster Germerode - [ehemals: A II]
Kloster Germerode - [ehemals: A II] >> 1425-1449
1430 September 26
Ausfert. auf Papier. Von den rückwärts aufgedrückten Siegeln: 1 Bruchstück, 2 beschädigt, beide undeutlich, 3 ganz verloren. Gleichzeit. und Rubrum saec. XVI.
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Uff den dinstag nehist vor sente Michahelis tag.
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Die Gebrüder Henne und Heinrich von Hunoldeshusen und Hermann Diethe, Amtmann zu Lodewigessteyn, bekunden, daß sie die Irrrungen zwischen dem Propst Johann Nuwestadt, der Priorin und dem ganzen Konvent des Klosters Germerade einerseits und Hermann von Boyneborg dem Aelteren und Heinrich, seinem Sohne, anderseits folgendermaßen beigelegt haben: Die 6 Malter Korngülte 'zu den Sasßen', die dem Kloster 32 fl. [Gulden] trägt, soll diesem folgen dem Briefe gemäß, den Herman von Boyneborg darüber gegeben hat. Auch den Zehnten (thezmann) zu Wichmanshusen, den Herman von Boyneborg an das Kloster zu zinsen verboten hat, soll er dem Kloster von seinem gegenwärtigen Inhaber freimachen. Anderseits haben Propst und Konvent auf Bitten der Gegenpartei der Jungfrau Elße von Apterade auf Lebenszeit gelassen 5 Malter Korngülte und 1 M. zu Otwenshusen und ½ M. von dem Hof des Klosters. Sollte sie dagegen noch weitere Ansprüche erheben, dann wollen Hermann und sein Sohn ihr nicht dazu behülflich sein. Was beide von den 6 Malter eingenommen haben, soll nicht mehr zurückgefordert werden.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Die Aussteller.
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Regest und Auszug: J. Schmincke, UB Germerode nr. 258, S. 99 f. (liest als Datum irrig: Dinstag nach s. Michahel).
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Die Gebrüder Henne und Heinrich von Hunoldeshusen und Hermann Diethe, Amtmann zu Lodewigessteyn, bekunden, daß sie die Irrrungen zwischen dem Propst Johann Nuwestadt, der Priorin und dem ganzen Konvent des Klosters Germerade einerseits und Hermann von Boyneborg dem Aelteren und Heinrich, seinem Sohne, anderseits folgendermaßen beigelegt haben: Die 6 Malter Korngülte 'zu den Sasßen', die dem Kloster 32 fl. [Gulden] trägt, soll diesem folgen dem Briefe gemäß, den Herman von Boyneborg darüber gegeben hat. Auch den Zehnten (thezmann) zu Wichmanshusen, den Herman von Boyneborg an das Kloster zu zinsen verboten hat, soll er dem Kloster von seinem gegenwärtigen Inhaber freimachen. Anderseits haben Propst und Konvent auf Bitten der Gegenpartei der Jungfrau Elße von Apterade auf Lebenszeit gelassen 5 Malter Korngülte und 1 M. zu Otwenshusen und ½ M. von dem Hof des Klosters. Sollte sie dagegen noch weitere Ansprüche erheben, dann wollen Hermann und sein Sohn ihr nicht dazu behülflich sein. Was beide von den 6 Malter eingenommen haben, soll nicht mehr zurückgefordert werden.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Die Aussteller.
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Regest und Auszug: J. Schmincke, UB Germerode nr. 258, S. 99 f. (liest als Datum irrig: Dinstag nach s. Michahel).
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ