Ortolff der Laiminger quittiert seinem Herrn König Heinrich von Böhmen usw., daß er aller Nutzung auf seiner Hube zu Sistrans (Systrans), welche Wernle von Hötting (Hoetinngen) innehat, ledig ist und ihm diese Hube mit heutigem Tage wieder eingeräumt wird. Siegler: Ortolf Laiminger

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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