28/10 [Nr. 15]: Senatsdekret: Abschrift einer herzogl. Instruktion an UV Johann Sebastian Mitschelin über Eidablegung unter Vorbehalt ist in der Registratur aufzubewahren, um bei der nächsten Visitation die Kassation dieser Anordnung zu betreiben.

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Eberhard Karls Universität Tübingen, UB - Universitätsarchiv