Eberhard Gundelwin übergibt seiner Frau Anna Mertynin auf seinen Tod seinen Hof zu Bettingen (Bettenkein) mit allem Zubehör, ferner eine Schuldforderung über 500 Gulden Propst und Konvent zu Holzkirchen, wofür der Anteil des Propsts am Zehnten zu Bettingen verpfändet ist, und die Gült aus diesem Zehnten zu lebenslänglicher Nutzung. Bei Ablösung der 500 Gulden sollen sie anderweitig angelegt werden und die Witwe ihre Nutznießung auf Lebzeiten haben. Er vermacht ihr ferner die Hälfte des Hausrats und der Frucht, das Wohnungsrecht zu Wertheim oder Kreuzwertheim in seinem Hof. Bei Wiederverheiratung können die Kinder das Erbe und die Fahrhabe mit Ausnahem des halben Hausrats um 400 Gulden ablösen. Sr.: Ausst., dessen Vetter Gundelwin und Rudolf Trabot