Eheabrede zwischen Jakob Friedrich Böckle, mit Beistand seines Bruders Hans Philipp Böckle und des Heinrich Bock von Erlenberg, Fünfzehners zu Straßburg, seines Vetters und Maria Magdalena, Tochter des +Joachim von Kageneck, fürstlich Pfalzgräflichen Amtmanns zu Lützelstein, mit Beistand des Franz Sebastian Röderer von Dierspurg als verordneten Kurators und des Philipp Dietrich Röder von Dierspurg, ihres Schwagers. Die Braut erhält eine Morgengabe von 400 fl. (1 fl. zu 15 b gerechnet), sowie eine goldene Kette und ein paar goldene Armbänder, alles zusammen zu 500 fl. angeschlagen und auf einen Zinsbrief versichert, für den Junker Philipp Ludwig Zorn von Plobsheim jährlich auf Lichtmeß 25 fl. zahlt. Ihr Wittum beträgt 2000 fl., mit jährlich 100 fl. zu verzinsen und auf zwei Zinsbriefe versichert: 1000 fl. auf der Stadt Straßburg, wovon jährlich auf Mathiae Ap. 50 fl. fällig werden, und 1125 fl. auf der Stadt Straßburg, wovon jährlich auf St. Arbogast 56 fl. 2 ß 6 Pfg Zins zu entrichten sind. Die Widerlegung der Braut in Höhe von 1000 fl. ist ebenfalls auf Zinsbriefe versichert, nämlich: 33 fl. 6 ß Pfg zinst das Amt Lichtenau, die Hälfte an 15 V Roggen und Haber, zinst Georg Beyer zu Epfig, die Hälfte an 14 V Roggen und 1 Sester Erbsen zinsen Vixen Hans und Anstets Hans zu Kurzenhausen und die Hälfte an 4 V 3 Sester Roggen und 8 V 3 Sester Gerste zinst Barthel Jehle zu Erstein. Die jeweils andere Hälfte gehört der Schwester der Braut. Von beiden in die Ehe eingebrachtes oder ererbtes Gut bleibt unveränderliches freies Gut, ausgenommen Kleider und Waffen. Hausrat gehört jedem zur Hälfte. Streitigkeiten sind nach dem Herkommen im Unterelsass zu entscheiden. (S: der Hochzeiter, seine beiden Zeugen und die Zeugen der Braut)

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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