Verkündung der Währungsreform für die drei Westzonen Deutschlands
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 5/001 D451045/003
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 5/001 Tondokumente der SDR-Wortdokumentation aus den Jahren 1945 bis 1949
Tondokumente der SDR-Wortdokumentation aus den Jahren 1945 bis 1949 >> Tondokumente des Jahres 1948 >> Juni 1948
Samstag, 19. Juni 1948
(O-Ton) Robert H. Lochner, Sprecher der Militärregierung: Erstes Gesetz zur Neuordnung des Geldwesens tritt am 20.06.1948 in Kraft. "Das neue Geld heißt die Deutsche Mark, jede DM hat hundert deutsche Pfennig". Ab 21.06.1948 ist die bisherige Währung (Reichsmark, Rentenmark) ungültig: Als erste Maßnahme erhält jeder einen Kopfbetrag von 60 DM, wovon an diesem Sonntag 40 DM ausbezahlt werden, die restlichen 20 DM einen Monat später. Löhne werden in neuem Geld ausbezahlt, die Preise werden von der Neuordnung nicht berührt, in Verträgen tritt die neue Währung an Stelle der alten. Altgeld ist bis zum 26.06.1948 anzumelden. Die deutsche Gesetzgebung soll innerhalb von sechs Monaten ein Gesetz über den Lastenausgleich vorbereiten. In die Westzonen darf kein Altgeld ein- oder ausgeführt werden. Währungsreform erstreckt sich nicht auf Berlin, Verbindung Berlins zu den Westzonen bleibt erhalten.
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Rede
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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21.11.2025, 15:23 MEZ
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