Bischof Johann von Verden ernennt den Verdener Domherrn Magister
Theodericus van Rethem zu seinem Sachwalter; es handelt sich um die Beilegung
der durch den Halberstädter Propst Sifrid van Hoym verhandelten Streitsache der
Geistlichen aus den Diözesen Bremen, Lübeck, Ratzeburg, Schwerin, Mainz,
Verden, Halberstadt, Hildesheim auf der einen, Bürgermeistern und Ratsmannen
von Lüneburg auf der anderen Seite, wegen der Sülzgüter der genannten
Geistlichen. Notar Johannes Preen. [lat.]