Urfehde Nr. 209
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A 2 e (Urfehden u.a.) Nr. A 2 e (Urfehden u.a.) Nr. 7284
A 2 e (Urfehden u.a.) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 19, 21-22, 26)
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 19, 21-22, 26) >> Bd. 19 Urfehden
(15)49 November 29
Regest: Jacob Schöblin, wohnhaft zu Gaumeringen (Gomaringen), bekennt, dass er mit etlichen zu Gaumeringen in Uneinigkeit geraten ist und ihm Gabriel Bader, wie er zu tun schuldig war, den Frieden geboten hat. Schöblin sagte darauf zu ihm mit unwirschen Worten, was für einen Frieden er ihr_ biete. Bader antwortete, er biete ihm den Frieden seiner Herren und er dürfe und wolle ihm den bieten, wenn Schöblin ysne (= eisern) bis an die Zähne wäre. Darauf sagte Schöblin, er schiss' ihm in seine Zähn, und versagte so unziemlicher Weise den Frieden und wäre mit ihm, wenn man nicht davor gewesen wäre (= es verhindert hätte), ohne alle Ursach in Zweiung (= Streit) geraten. Er hätte eine schwere Leibesstraf verdient. Nachdem er in ihr Gefängnis gekommen war, wollten die Herren von Reutlingen sie ihm widerfahren lassen und schlugen ihm das Recht (= Gerichtsverfahren) vor. Das wollte er aber nicht annehmen. Auf seine Bitte um Gnade haben sie ihm die Strenge des Rechts erlassen und ihn des Gefängnisses entledigt. Er hat einen Eid geschworen, wegen dieser Sache und des Gefängnisses gegen die Herren zu Reutlingen, die Stadt und die Ihren ewiglich Urfehde zu halten und sich nie zu rächen. Bei seinem Eid soll und will er künftig keine Wehr, Degen, Messer oder andere Waffe tragen, auch aus dem Zehenten (= Gebiet) von Gaumeringen ohne Erlaubnis des Vogts oder Schultheissen nicht gehen, desgleichen ausserhalb seines Hauses keine Zech tun noch jemand berufen (= einladen), darin zu zechen - alles, bis die Herren zu Reutlingen es erlauben. Wenn er über kurz oder lang eine Forderung an sie hätte, will er sie bei ihren ordentlichen Gerichten bleiben lassen. Würde er diesen Eid und Urfehde nicht halten, so will er heissen und sein ein treuloser, meineidiger und zum Tod verurteilter Mann, den die Herren von Reutlingen richten oder richten lassen mögen, mit was Pen (= Strafe) des Tods sie wollen.
Beschreibstoff: Pg.
Archivale
Zeugen / Siegler / Unterschriften: Siegler: Hans Konnggott, Bürger zu Reutlingen
Siegel (Erhaltung): Siegel vorhanden
Genetisches Stadium: Or.
Siegel (Erhaltung): Siegel vorhanden
Genetisches Stadium: Or.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
20.03.2025, 11:14 MEZ