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Johann Friedrich [von Schwalbach], Abt von Fulda, verkündet für
sich und seine Nachfolger, dass er Johann (Hanß) Kirstein, Untertan des
Klosters i...
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Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1601-1610
1608 Juni 30
Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel (fehlt)
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Gebenn in unser statt Fulda den dreißigsten Junii im sechtzehenhundert unnd achttenn jahr
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Johann Friedrich [von Schwalbach], Abt von Fulda, verkündet für sich und seine Nachfolger, dass er Johann (Hanß) Kirstein, Untertan des Klosters in Hofbieber (Hoffbiebra), und dessen Ehefrau Ottilie sowie allen ihren Erben auf sein Ersuchen hin einen Hof in Hofbieber als Erblehen nach fuldischem Lehnrecht mit allen Rechten verliehen hat. Der Hof umfasst Haus, Hof, Scheune, Vorratsspeicher (gaden), Stallung und Hofreite samt allem Zubehör. Der Hof wurde einst von Konrad (Curt) Kirstein, dem Vater Johann Kirsteins, für 1200 Gulden gekauft. Zu diesem Lehen gehören zahlreiche Äcker, Wiesen und eine Hutweide unterschiedlicher Größe, deren Lage im Folgenden genau beschrieben wird. Johann Kirstein wird verpflichtet, das Lehen in Dorf und Feld in gutem baulichen Zustand zu halten und nicht aufzuteilen. Für dieses Lehen hat er dem Kloster Fulda jährlich an Michaelis [September 29] einen Erbzins zu geben, nämlich acht Viertel Roggen, acht Viertel Hafer, ein Viertel Holzhafer, 16 Böhmische [Groschen] von einem der Äcker sowie ein Frühjahrshuhn (reihun), ein Maß Zenthafer und die zugehörige Gebühr, daneben am Peterstag [Juni 29] zwei Viertel Roggen und zwei Maß Weizen und ebenso viel Hafer. Dazu kommen noch bei Fälligkeit Gefolgschaftsdienste, Steuern und Fahrdienste, wie sie nach Handlohn und Lehnrecht üblich sind. Ankündigung des Sekretsiegels Abt Johann Friedrichs. Ausstellungsort: Fulda. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite)
Vermerke (Urkunde): Siegler: [Abt Johann Friedrich]
Holzhafer bzw. Forsthafer: Abgabe an den Forstherrn für die Waldnutzung oder für einen zu Bauland gemachten Forst, vgl. DRW III, Sp. 641f. und V, Sp. 1480.
Böhmische Groschen werden auch als Prager Groschen bezeichnet.
Bei einem Reihuhn handelt es sich wahrscheinlich um ein im Frühjahr (zur Zeit des Reigens = rei) abzulieferndes Huhn.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.