Friedrich II., Kurfürst von Sachsen, sowie Sigismund und Wilhelm III., Herzöge von Sachsen, befehlen allem ihren Vögten, Geleitsleuten, Amtleuten Räten und Gemeinden in Schlössern, Städten, Märkten und Dörfern Meißen, Großenhain (Hayn), Torgau, Dommitzsch, Schildau, Oschatz, Lommatzsch, Dresden, Pirna, Leisnig, Döbeln, Tharandt, Wehlen, Würdenhain (Werdenhayn), Finsterwalde, Gottleuba, Ortrand, Skassa (Skassaw) und Mühlberg, sich nach der zwischen ihnen erfolgten Örterung [Teilung der Nutzungen] an Kurfürst Friedrich II. zu halten.

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Sächsisches Staatsarchiv
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