Fricz von Rot (Rott) und Endris von Münkheim (Müngkhein) vergleichen einen Streit zwischen Prior und Konvent des Klosters Comburg eines- und Ludwig Seffler andererteils wegen der Hauptrecht und Fälle aus zwei Gütlein zu Hessental, woran letzterer die Vogtei und die Herren von Comburg die Eigenschaft (d.h. das Eigentumsrecht) haben.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner
Loading...