Philipp, Graf zu Virneburg und Neuenahr, Herr zu Saffenburg, kündigt Dietrich, Kuno und Johann, alte und junge Grafen zu Manderscheid, und ihren Helfern die Fehde an mit Raub, Brand, Mord und Totschlag bei Nacht und bei Nebel. Diese Fehdeankündigung soll gleichzeitig als notwendige Warnung gelten, wenn diese unabwendbar sein sollte. Sr.: Ausst. Ausf. Pap. - aufgedr. Sg. - Rv.