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Es wird bekundet, dass in den Irrungen zwischen Herzog Georg von Bayern-Landshut (vettern und swager herr Jorgen pfaltzgraven by Rine et cetera) und den Marschällen von Pappenheim auf dem königlichen Tag zu Worms ein Abschied dahin gemacht worden ist, dass Kurfürst Philipp von der Pfalz seinen Schwager ersuchen soll, die Gefangenen, die Georg ihm zu Liebe einige Zeit lang in Verwahrung genommen hat (ettlich zitt vertagen lassen hatt), bis zum Ende der Sache weiterhin darin zu belassen (zu vertagen). Sollte Philipp in Kürze persönlich zu Georg kommen, will er helfen, die Sache gütlich oder rechtlich beizulegen und alle Gebrechen zu verhören. Wo dies nicht geschieht und keine gütliche Rachtung oder ein rechtlicher Austrag zustande kommen, sollen die "gefangen von den Marschalcken angenommen" in mittlerer Zeit weiterhin gebührlich festgehalten und nicht freigelassen werden.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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