Antrag des Landgerichts Stuttgart auf verfassungsrechtliche Prüfung der §§ 1-5 des Württemberg-badischen Gesetzes Nr. 948 vom 5.7.1949 über die Entschädigung für Übereignung oder Enteignung von Grundeigentum nach dem Gesetz zur Beschaffung von Siedlungsland und zur Bodenreform (RgBl Württ.-Bad. 1949 S. 167; Philipp Albrecht Herzog v. Württemberg ./. Land Baden-Württemberg) (1 BvL 43/53, 1 BvL 18/54)
Vollständigen Titel anzeigen
Antrag des Landgerichts Stuttgart auf verfassungsrechtliche Prüfung der §§ 1-5 des Württemberg-badischen Gesetzes Nr. 948 vom 5.7.1949 über die Entschädigung für Übereignung oder Enteignung von Grundeigentum nach dem Gesetz zur Beschaffung von Siedlungsland und zur Bodenreform (RgBl Württ.-Bad. 1949 S. 167; Philipp Albrecht Herzog v. Württemberg ./. Land Baden-Württemberg) (1 BvL 43/53, 1 BvL 18/54)
StK, BayHStA, StK 10392
StK 2.4.2.1.2 StK 2: Staats- und Verfassungsrecht, Staatsverwaltung
2.4.2.1.2 StK 2: Staats- und Verfassungsrecht, Staatsverwaltung >> Staatskanzlei >> 2. StK 2: Staats- und Verfassungsrecht, Staatsverwaltung >> 2.2 Staatliche Organisation des Bundes >> 2.2.1 Bundesorgane >> 2.2.1.5 Bundesverfassungsgericht >> 2.2.1.5.2 Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht
1953 - 1954
Akten
deutsch
Registratursignatur/AZ: 11040-BV 54, 54a
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
03.04.2025, 13:39 MESZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
- Bayerisches Hauptstaatsarchiv (Archivtektonik)
- Beständetektonik des Bayerischen Hauptstaatsarchivs (Tektonik)
- 2 Abteilung II: Neuere Bestände (Tektonik)
- 2.4 Staatskanzlei (Tektonik)
- 2.4.2 Staatskanzlei (Tektonik)
- 2.4.2.1 Staatskanzlei (StK) (Tektonik)
- 2.4.2.1.1 Staatskanzlei (StK) (Tektonik)
- Staatskanzlei (StK) (Bestand)
- StK 2: Staats- und Verfassungsrecht, Staatsverwaltung (Bestand)
- Staatskanzlei (Gliederung)
- 2. StK 2: Staats- und Verfassungsrecht, Staatsverwaltung (Gliederung)
- 2.2 Staatliche Organisation des Bundes (Gliederung)
- 2.2.1 Bundesorgane (Gliederung)
- 2.2.1.5 Bundesverfassungsgericht (Gliederung)
- 2.2.1.5.2 Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht (Gliederung)