Reichsstrafgesetzgebung: Bd. 1
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BArch R 43-I/1214
Just. 3
BArch R 43-I Reichskanzlei
Reichskanzlei >> R 43 I Reichskanzlei >> A. Betreffserien in der Ordnung des Aktenplans >> Justiz (1919 - 1945) >> Reichsstrafgesetzgebung
1919-1924
Enthält u.a.:
Entwurf eines Allgemeinen Dt. Strafgesetzbuches
1919
Errichtung von Standgerichten
1919
Amnestierung von Insassen von Arbeitshäusern und Korrektionsanstalten
1919
Gesetz über beschränkte Auskunft aus dem Strafregister und Tilgung von Strafvermerken
1919 - 1924
Jugendgerichtsgesetz
1920 - 1923
Gesetz zur Erweiterung des Anwendungsgebiets der Geldstrafe und zur Einschränkung der kurzen Freiheitsstrafen
1921 - 1922
Verwaltungsstrafrecht
1922 - 1923
Gesetz zur Neuordnung der Strafgerichte
1923
Gesetz zur Erhöhung von Ordnungsstrafen
1923
Verhinderung fremder Einwirkungen auf die dt. Gerichtsbarkeit im besetzten Gebiet
1923
Gesetz über Vermögensstrafen und Bußen
1923 - 1924
Übersicht über die strafrechtlichen und verwaltungsstrafrechtlichen Nebengesetze bis 1923
1923
Abstimmung der Strafrechtsreform mit Österreich
1923
Einrichtung außerordentlicher Schöffengerichte
1919
Vorlage von Gesetzentwürfen beim Dt. Sprachverein
1920
VO zur Vereinfachung der Strafrechtspflege
1923 - 1924
Änderung der Strafregisterverordnung
1922 - 1923
Strafandrohung für die Behinderung oder Störung von Versammlungen
1921
Gesetz zur Anpassung des Strafgesetzbuches an das Verfassungsrecht
1921 - 1922
Schutz der Verfassung, der verfassungsmäßigen Körperschaften und ihrer Mitglieder gegen Beschimpfungen und Beleidigungen
1921
Entwurf eines Allgemeinen Dt. Strafgesetzbuches
1919
Errichtung von Standgerichten
1919
Amnestierung von Insassen von Arbeitshäusern und Korrektionsanstalten
1919
Gesetz über beschränkte Auskunft aus dem Strafregister und Tilgung von Strafvermerken
1919 - 1924
Jugendgerichtsgesetz
1920 - 1923
Gesetz zur Erweiterung des Anwendungsgebiets der Geldstrafe und zur Einschränkung der kurzen Freiheitsstrafen
1921 - 1922
Verwaltungsstrafrecht
1922 - 1923
Gesetz zur Neuordnung der Strafgerichte
1923
Gesetz zur Erhöhung von Ordnungsstrafen
1923
Verhinderung fremder Einwirkungen auf die dt. Gerichtsbarkeit im besetzten Gebiet
1923
Gesetz über Vermögensstrafen und Bußen
1923 - 1924
Übersicht über die strafrechtlichen und verwaltungsstrafrechtlichen Nebengesetze bis 1923
1923
Abstimmung der Strafrechtsreform mit Österreich
1923
Einrichtung außerordentlicher Schöffengerichte
1919
Vorlage von Gesetzentwürfen beim Dt. Sprachverein
1920
VO zur Vereinfachung der Strafrechtspflege
1923 - 1924
Änderung der Strafregisterverordnung
1922 - 1923
Strafandrohung für die Behinderung oder Störung von Versammlungen
1921
Gesetz zur Anpassung des Strafgesetzbuches an das Verfassungsrecht
1921 - 1922
Schutz der Verfassung, der verfassungsmäßigen Körperschaften und ihrer Mitglieder gegen Beschimpfungen und Beleidigungen
1921
Reichskanzlei, 1878-1945
Akte
deutsch
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
24.04.2026, 11:45 MESZ
Hierarchie
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