Vor dem Notar Theodor Brinckman bekennen Heinrich zur Wisch und seine Ehefrau Gertrudt Meyer, dass sie zehn Reichstaler von dem Armengeld das Johan Hohmann aus dem Kirchspiel Rinkerode dem Armenhaus gezahlt hat, durch die Provisoren Berndt Hengemolle und Paul Schwerbroek erhalten haben. Sie verpflichten sich, dass sie unter der Verpfändung ihres in Wolbeck zwischen Johan Tepper und Claus Krallen in der Hoffstraße gelegenen Hauses und im Mühlengarten zwischen dem Land von Arndt Unna und dem Stadtwall gelegenen zwei Stücken Gartenlandes, jedes Jahr auf Martini (11. November) einen halben Taler Zins an die Provisoren abführen.
Vollständigen Titel anzeigen
Vor dem Notar Theodor Brinckman bekennen Heinrich zur Wisch und seine Ehefrau Gertrudt Meyer, dass sie zehn Reichstaler von dem Armengeld das Johan Hohmann aus dem Kirchspiel Rinkerode dem Armenhaus gezahlt hat, durch die Provisoren Berndt Hengemolle und Paul Schwerbroek erhalten haben. Sie verpflichten sich, dass sie unter der Verpfändung ihres in Wolbeck zwischen Johan Tepper und Claus Krallen in der Hoffstraße gelegenen Hauses und im Mühlengarten zwischen dem Land von Arndt Unna und dem Stadtwall gelegenen zwei Stücken Gartenlandes, jedes Jahr auf Martini (11. November) einen halben Taler Zins an die Provisoren abführen.
GA, 37
9, Nr. 30
GA Gasthaus - Arme zu Wolbeck
Gasthaus - Arme zu Wolbeck >> 1601-1700
10. Oktober 1649
Transkription: 1. In Gottes nahmen Amen. 2. Zuwißen sey hiemit jedermenniglichen, daß im jahr 3. nach Christi gebuert ein tausendt sechshundert viert- 4. zig unnd neun, ahm sontag, den zehenden monats 5. octobris, indictione secunda vor mihr endtsbenenten 6. notario unnd den gezeugen in eigener persohn kommen 7. unnd erschiennen sein, die erbare Henrich zur Wisch 8. unnd Gerdrudt Meyer eheleuthe, burgere binnen 9. der Wolbeck, außagten unnd bekanndten freywilligliche, 10. ungedrungen unnd ungezwungen, fur sich, ihren 11. erben, auch menniglichen, von den ernhaften, Berndt 12. Hengemolle unnd Paull Schwerbroek als pro- 13. visorn des armen haußes binnen der wolbecke, 14. verwichenen jahrs ein tausend sechshundert acht 15. unnd vierzig, uff martini, zehen reichstahler, von den ar- 16. men gelde, so Johan Hohmann kerspels Rinckenrodde 17. in obg[emelte]r armen leuthen hauße gebracht, uffgenohm- 18. men unnd woll empfangen zuhaben. Gelobten dero- 19. wegen erstbenente eheleuthe vor sich, ihre erben, unnd 20. anerben gedachten provisorn unnd ihren nachkommen- 21. den, von allsolchen zehen reichstahlern jahrlichs unnd alle 22. jahr, uff martini (davon uff negstkünftiges sel- 23. bigens fest der erster terminus sein soll) einen halben 24. thaler zu genuegen zuuerrichten, unnd wannehe 25. es ihnen eheleuthen oder ihren erben ein halb jahr 26. vorgesetzter terminus uff unnd angekündet worden, 27. daß capital der zehen reichstahler wiederumb abzuloe- 28. sen unnd zubezahlen, bey special verunderpfandung 1. ihrer eheleuthe binnen der Wolbecke, zwischen Johan 2. Tepper unnd Claues Krallen, uff der hoffstraßen 3. belegener behausungh, vorth zweyen stucken garttlandes 4. uff den muhlengartten zwischen Arndt Unna sein landt 5. unnd des stadts walle gelegen, mitt austrücklicher 6. freywilliger verpflicht unnd verwilkohrungh, woferne 7. sie eheleuthe, oder ihre erben, in dero bezahlung, so 8. woll capitals, als interesse, unnd nit haltung des ge- 9. setzen terminus saumbhafft unnd nachleßige befunden 10. wurden, daß in dem fall sie provisoren, unnd alle ihre 11. in oficio nachkommelinge, sich ahn solche verunderpfan- 12. dete guetter, so woll capitals, als interesse, hinder, un- 13. kosten und schadens, zuerholen unnd allerdings zahlbar 14. zumachen, bemechtiget sein solten, ohne eine eintzige 15. einrede unnd besperrung, daruff zu handen meines 16. notari stipulirendt, dawieder sie recognoscenten 17. noch iemandten anders ihrentwegen schutzen, noch pa- 18. trocinieren solten, einiger beneficia exeptiones, unnd 19. begnadigungen der rechten, in sonderheit so dieser ihrer 20. obligation einiger maßen dawieder verstanden werden 21. konte, alles getrewlich, ohne gefehrde. Geschehen 22. binnen der Wolbeck, in Paull Schwerbroeks seine wohn- 23. behausungh, im stuben, beyseins Adamo Hillebrandt 24. schulmeistere daselbsten, unnd Tilman zur Heide, 25. als hier zu beruffener, unnd erpettener gezeugen. 26. In modum simplicis protocolli (latiori 27. extensione quatenque opus semper salva) 28. Theod[orus] Brinckmann not[arius] pub[licus] praesens 29. documentum recognitionis, extraxit 30. scripsit et sub[scripsit]
Papier.
Archivale
Bürgen/Zeugen: Zeugen: Adam Hillebrandt ,Schulmeister, und Tilman zur Heide
Rückvermerk1. Documentum re-2. cognitionis Henrici3. Zur Wisch, unnd Gertru-4. dis Meyer eheleuthen 5. auff 10. reichstaler capital. 6. nro: 30, 1649
Rückvermerk1. Documentum re-2. cognitionis Henrici3. Zur Wisch, unnd Gertru-4. dis Meyer eheleuthen 5. auff 10. reichstaler capital. 6. nro: 30, 1649
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
09.01.2026, 11:43 MEZ