Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz bekundet, auch für seinen Sohn Philipp und beider Erben, dass er die Besitzungen, die Hans von Gemmingen zu Guttenberg vom Stift Speyer auf Wiederkauf gekauft hatte, namentlich Schloss und Städtlein Obergrombach (Grunbach) und das Dorf Untergrombach (das dorff under Grunbach) mit Zubehör, in seinen erblichen Schirm genommen hat. Der Aussteller will Hans und seine Erben, die die Güter innehaben, schirmen und rechtlich handhaben, so wie er bereits Land und Leute des Stifts Speyer schirmt, sofern Hans und den Seinen der Rechtsgang vor dem Pfalzgrafen und seinen Räten oder der gewiesenen Instanz genügt.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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