Vertrag zwischen der Geburschaft zu Epfendorf und dem erbaren Mann Heinrich von Epfendorf wegen der allgemeinen Nutzung des der Heinrich von Epfendorfs gehörigen Wiese im Epfendorfer Bann mit den dazugehörigen Einnahmen für 30 Schilling Heller.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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