Jost Biller, wohnhaft zu Gerolsheim (Geroltzheym), bekundet, dass er wegen "verschulter sach" und Misshändel zu Freinsheim in das Gefängnis Kurfürst Philipps von der Pfalz, dem er mit Leibeigenschaft verbunden ist, geraten war. Auf Fürbitten von Josts Freunden und ehrbaren Leuten hat der Pfalzgraf ihn entlassen, wogegen Jost sich auf Lebtag wie folgt verschrieben und eidlich verpflichtet hat: Er wird sich am Pfalzgrafen und den Seinen in keiner Weise für die Gefangenschaft rächen. Auf Ansinnen des Fürsten will er Abtrag leisten, wofür Jost seinen Bruder Nikolaus Bender sowie Heinrich Becker und Michael Scholl (Scholn Micheln), alle zu Dirmstein, um 200 Gulden zu Bürgen gesetzt hat. Er will ohne Zustimmung des Pfalzgrafen dessen Leute und Schirmverwandte nicht gerichtlich belangen, insbesondere nicht vor auswärtigen Gerichten. Bei etwaigen Angelegenheiten hat er den Rechtsgang vor den örtlich zuständigen Gerichten zu suchen. Nachdem er Misshändel begangen hat, namentlich in den Ämtern Alzey und Wachenheim, wo er mit Leibeingeschaft und Zins zugehörig ist, will er sich auf Ansinnen der Amtleute beider Ämter unverzüglich vor dem Hofgericht des Pfalzgrafen oder dem Gericht zu Freinsheim deswegen rechtfertigen. Übertritt er diese Artikel, soll er als meineidiger, treuloser Bösewicht gelten. Jost verspricht, die Verschreibung unverbrüchlich zu halten und dagegen auf jeglichen Rechtsbehelf zu verzichten. Nachdem diese Dinge vor Junker Jörg von Helmstatt, Schultheiß, und dem Gericht zu Freinsheim verhandelt worden sind und der Aussteller kein eigenes Siegel hat, hat dieser beide um Anbringung des Gerichtssiegels und zusätzlich den Junker Peter Nagel von Dirmstein um Besiegelung gebeten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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