Anna von Hochsteden hatte zur Ehe mit Reinhard von Mirbach eine Jahrrente von 30 Malter Roggen jährlich, zu beziehen aus Haus Noithausen (Kr. Grevenbroich), erhalten. Die Erben Mirbach hatten diese wegen Nichtzahlung gegen die von Hochsteden eingeklagt und schließlich 1647 am RKG zugesprochen bekommen. Daraufhin hatten die von Hochsteden Regreß gegen die Appellanten geltend gemacht für die Zeit in der ihre Großmutter Maria von Eynatten Haus Noithausen als Witwe von Heinrich von Hochsteden leibzuchtweise innegehabt hatte, nämlich 1567 - 1615, und eine Erstattung in Geld zugesprochen bekommen. Die Appellanten erklären dagegen, die Rente sei schon bald gegen eine andere Erbpacht, die Mirbach zur Hebung günstiger gelegen gewesen sei, getauscht worden und die Vorfahren der Kläger selbst hätten in der Folge die Noithausener Erbpacht und nach deren Ablösung durch Herzog Wilhelm von Jülich die Ablösesumme erhalten.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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