Anna von Hochsteden hatte zur Ehe mit Reinhard von Mirbach eine Jahrrente von 30 Malter Roggen jährlich, zu beziehen aus Haus Noithausen (Kr. Grevenbroich), erhalten. Die Erben Mirbach hatten diese wegen Nichtzahlung gegen die von Hochsteden eingeklagt und schließlich 1647 am RKG zugesprochen bekommen. Daraufhin hatten die von Hochsteden Regreß gegen die Appellanten geltend gemacht für die Zeit in der ihre Großmutter Maria von Eynatten Haus Noithausen als Witwe von Heinrich von Hochsteden leibzuchtweise innegehabt hatte, nämlich 1567 - 1615, und eine Erstattung in Geld zugesprochen bekommen. Die Appellanten erklären dagegen, die Rente sei schon bald gegen eine andere Erbpacht, die Mirbach zur Hebung günstiger gelegen gewesen sei, getauscht worden und die Vorfahren der Kläger selbst hätten in der Folge die Noithausener Erbpacht und nach deren Ablösung durch Herzog Wilhelm von Jülich die Ablösesumme erhalten.
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Anna von Hochsteden hatte zur Ehe mit Reinhard von Mirbach eine Jahrrente von 30 Malter Roggen jährlich, zu beziehen aus Haus Noithausen (Kr. Grevenbroich), erhalten. Die Erben Mirbach hatten diese wegen Nichtzahlung gegen die von Hochsteden eingeklagt und schließlich 1647 am RKG zugesprochen bekommen. Daraufhin hatten die von Hochsteden Regreß gegen die Appellanten geltend gemacht für die Zeit in der ihre Großmutter Maria von Eynatten Haus Noithausen als Witwe von Heinrich von Hochsteden leibzuchtweise innegehabt hatte, nämlich 1567 - 1615, und eine Erstattung in Geld zugesprochen bekommen. Die Appellanten erklären dagegen, die Rente sei schon bald gegen eine andere Erbpacht, die Mirbach zur Hebung günstiger gelegen gewesen sei, getauscht worden und die Vorfahren der Kläger selbst hätten in der Folge die Noithausener Erbpacht und nach deren Ablösung durch Herzog Wilhelm von Jülich die Ablösesumme erhalten.
AA 0627, 609 - B 1600/5171
AA 0627 Reichskammergericht, Teil I: A-B
Reichskammergericht, Teil I: A-B >> 2. Buchstabe B
1661-1677 (1499- 1671)
Enthaeltvermerke: Kläger: Ferdinand von dem Bongart zu Bergerhausen, Herr zu Heyden, Blijt und Niedermörmter; ab Aug. 1663 seine Witwe Maria von Nesselrode zum Stein namens ihrer unmünd. Kinder, (Bekl.: Ferdinand und seine Schwestern Maria Katharina und Klara Margaretha) Beklagter: Erben Werners und seines Sohnes Heinrich von Hochsteden zu Noithausen: Hermann von Hochsteden zu Niederzier (Kr. Düren) und Gerhard Wilhelm von Hochsteden, Kommandant von Düren; Johann Adolf Wolff gen. Metternich zur Gracht, Köln; Wilhelm von Wylich zu Großbernsau (Rheinisch-Bergischer Kr.) und Enzen (Kr. Euskirchen), Köln; Arnold Waldbott von Bassenheim zu Gudenau und die Witwe des Hans Werner von Hochsteden; Maria von Kinzweiler, Haus Zier; ab Mai 1662 Maria Quadt [von Wickrath] zu Buschfeld, Witwe [des Ferdinand] Waldbott von Bassenheim, (Kl.: Johann Adolf Wolff, Hermann und Gerhard Wilhelm von Hochsteden; Wilhelm von Wylich; Ferdinand Waldbott von Bassenheim; M. verwitwete von Hochsteden); als Interessent ab Apr. 1664 Erzbischof Maximilian Heinrich von Köln Prokuratoren (Kl.): Lic. Bernhard Henningh 1661, 1663 - Subst.: Dr. Johann Nikolas Höen 1661 - Subst.: Lic. Hansen 1663 Prokuratoren (Bekl.): Dr. Johann Ulrich Stiuber 1661 - Subst.: Dr. Wilhelm Heinrich Goll - Lic. Wallraff [?] 1661 - Lic. Johann Wallraff 1662 - Subst.: Dr. Johann Leonhard Schommartz - Dr. Johann Leonhard Schommartz 1662 - Subst.: Dr. Johann Ulrich Stieber - für den Kurfürsten: Lic. Johann Wallraff [1658] 1664 - Subst.: Lic. Franz Eberhard Albrecht Prozeßart: Appellationis Instanzen: 1. Jül.-berg. Regierung (Kanzler und Räte) zu Düsseldorf bzw. Herzog Philipp Wilhelm 1659-1661 - 2. RKG 1661-1677 (1499- 1671) Beweismittel: Acta priora (Q 20). Bd. 1: Attest des Dr. med. Everhard von der Ketten, Köln, 1662 (50). Rationes decidendi der 1. Instanz, 1661 (53-56). Interzession des Herzogs Philipp Wilhelm von Jülich- Berg an den RKG-Richter zugunsten der Gebrüder von Hochsteden, 1663 (93, 95). Vertrag zwischen den Erben von Mirbach zu Tegelen und den Erben von Hochsteden, 1653 (147f.). Auszug aus einem Verzeichnis von 1661, über den Preis von 30 Mltr. Roggen Grevenbroicher Maßes von 1567 bis 1645 (166 - 169). Bd. 2: Heiratsverschreibung zwischen Reinhard von Mirbach und Anna von Hochsteden, 1499 (5-17). Vertrag zwischen den Gebrüdern Wilhelm und Otto von dem Bongart als Erben Marias von Eynatten, verwitwete von dem Bongart, und sämtl. Erben von Hochsteden, 1617 (17-24). Kornpreise 1567-1615 (182-189); Bd. 3: Aufstellung der Noithausener Renteneinkünfte, 1657-1616; Rentbuch des Hauses Noithausen, 1598 (Umfang: 3 cm). Beschreibung: 2 Bde., 8,5 cm; Bd. 1: 4,5 cm, 180 Bl., lose; Q 1 - 19, 21 - 74, 3 Beilagen; Bd. 2: 4 cm, 246 Bl., geb.; Q 20.
Diverse Registraturbildner
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
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28.04.2026, 08:18 MESZ
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