Heinrich und Hermann Graf zu Sayn, Gebrüder, bekunden, dass sie die Güter, die Hermann, Johann und Ludwig Rumpf zur Wennen und Dorrenhoff, Gebrüder, an Giertgen Stroe, Witwe, als freiadlig, zehntfrei, mit ihrem Konsens wie diese für eine ablösbare Erbrente verpfändet hatten, ein altes baufälliges, dachloses Haus und Hof in der Stadt Altenkirchen, neben Girtgen, mit Gütern und Wiesen zu Altenkirchen, bei Michelbach, bei Helmenzen, zu Ingelbach und zu Gieleroth, an Konrad, Johann und Jacob Stroe, die Söhne der Gerttgen, erblich verkaufen.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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