6/27 [Nr. 14]: (D) 1712 Mai 14, Stuttgart (T) Hz. Eberhard Ludwig an die Univ.: Nachträge zum schon überschickten Visitationsrezeß.
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UAT 6/ Ältere Universitätsregistratur, Vermischte Sachakten (I)
Ältere Universitätsregistratur, Vermischte Sachakten (I) >> 9. Visitationen (1520-1792) >> Visitationes, Bd. III: Nr. 1-15
Enthält: 1) Alle Nicht-Theologen (hospites) sind vom Theologischen Stipendium in die Burse zu versetzen.
2) Alle Stipendiarii Fleckiani müssen in der Burse wohnen.
3) Der Kirchenrat gibt der Burse jährlich 100 Sch. Dinkel. Die Universität muss auch ihren Zuschuss geben.
4) Die Bitte um Nachlass der 500 Sch. Frucht als Hundslege wird abgelehnt, und die bisher von Geheimrat (Joh. Andreas) Fromman (jun.) genossene Gage jetzt an die Universität fällt.
5) Die Bitte, das exercitium imperii mixti oder "den Staab" zur Eintreibung der Gefälle dem Syndicus oder anderen Beamten der Universität zu überlassen, wird abgelehnt.
6) Der erbetene Titel "Regenten" wird genehmigt mit dem Beisatz "Regenten der Hohen Schule".
7) Der Obervogt von Göllnitz leistet keinen, der Untervogt nur einen einmaligen Eid auf die Privilegien der Universität.
8) Über die Bitte um Befreiung von der Accise wird später entschieden.
9) Für die Leichen bezahlt die fac. med. nur die Fuhrkosten.
10) Zur Reparation des auditorii theologici im Fakultätshaus liefert die Rentkammer einen eiseren Ofen, sonst nichts.
11) 30 x Einschreibegebühr von jedem Studenten für den fiscum academicum werden genehmigt.
12) Die Promotionsgebühren des Kanzlers sind nach dem Inhalt seines Staats zu bestimmen.
13) Die vorgeschlagenen 30 x Sessionsgeld für Senatssitzungen werden abgelehnt.
14) Die erbetene Aufbesserung der Philosophieprofessoren wird abgelehnt, denn sie haben die Administration der Stipendien, das magisterium domus, die Visitation der lateinischen Schulen ob der Steig, das Rektorat der Burse und ihre Promotionsgebühren.
15) Über Prof. (Johann Konrad) Creilings Bitte um das Kostgeld für einen famulus und einen Zuschuss zum Kauf physikalischer und mathematischer Instrumente folgt später Bescheid.
16) Prof. (Matthäus) Hiller erhält bald eine Prälatur.
17) Prof. (Philipp Ludwig) Brenner werden auf seine Bitte herrschaftliche Aufträge zuteil werden.
18) Dem prof. iur. publicus Gabriel Schweder werden auf seine Bitte die Regensburger Relationen für Forschung und Lehre zugeschickt.
19) Ebenso gehen die Generalreskripte als Rechtsquellen für die fac. iur. an die Universität.
20) Die Stuttgarter Kanzleibibliothek hat keine Dubletten im strengen Sinn. Jeder Student und durchreisende Bibliotheksbesucher soll der Universitätsbibliothek freiwillig ein Buch mit seinem Namenseintrag stiften, wodurch sie es "in kurzer Zeit auf eine große Anzahl bringen" und "ihren scopum erreichen" dürfte.
21) Der Streit wegen der biblischen Summarien ist beigelegt.
22) Die Hospitalrechnungen sind untersucht worden.
23) Mag. (Johann Christoph) Aulber kommt bei nächster Vakanz auf eine Tübinger Predigerstelle.
24) Wegen der Kirchheimer, Brackenheimer, Wildberger und Calwer Stipendien wird nach Eingang der angeforderten Berichte das Weitere verAnlasst.
25) Der erbetene Herrentisch wird auf bessere Zeiten verschoben.
26) Die Visitation des herzoglichen Stipendiums bleibt vorläufig auf sich beruhen.
27) Dr. (Georg Friedrich) Harpprecht jun. erhielt das Prädikat eines prof. iur. extraordinarius. Doch keine Aufbesserung.
28) (Prof. Eberhard) Rösler darf zur Übung monatlich einmal predigen und so sein Fortkommen bahnen. (311-318')
2) Alle Stipendiarii Fleckiani müssen in der Burse wohnen.
3) Der Kirchenrat gibt der Burse jährlich 100 Sch. Dinkel. Die Universität muss auch ihren Zuschuss geben.
4) Die Bitte um Nachlass der 500 Sch. Frucht als Hundslege wird abgelehnt, und die bisher von Geheimrat (Joh. Andreas) Fromman (jun.) genossene Gage jetzt an die Universität fällt.
5) Die Bitte, das exercitium imperii mixti oder "den Staab" zur Eintreibung der Gefälle dem Syndicus oder anderen Beamten der Universität zu überlassen, wird abgelehnt.
6) Der erbetene Titel "Regenten" wird genehmigt mit dem Beisatz "Regenten der Hohen Schule".
7) Der Obervogt von Göllnitz leistet keinen, der Untervogt nur einen einmaligen Eid auf die Privilegien der Universität.
8) Über die Bitte um Befreiung von der Accise wird später entschieden.
9) Für die Leichen bezahlt die fac. med. nur die Fuhrkosten.
10) Zur Reparation des auditorii theologici im Fakultätshaus liefert die Rentkammer einen eiseren Ofen, sonst nichts.
11) 30 x Einschreibegebühr von jedem Studenten für den fiscum academicum werden genehmigt.
12) Die Promotionsgebühren des Kanzlers sind nach dem Inhalt seines Staats zu bestimmen.
13) Die vorgeschlagenen 30 x Sessionsgeld für Senatssitzungen werden abgelehnt.
14) Die erbetene Aufbesserung der Philosophieprofessoren wird abgelehnt, denn sie haben die Administration der Stipendien, das magisterium domus, die Visitation der lateinischen Schulen ob der Steig, das Rektorat der Burse und ihre Promotionsgebühren.
15) Über Prof. (Johann Konrad) Creilings Bitte um das Kostgeld für einen famulus und einen Zuschuss zum Kauf physikalischer und mathematischer Instrumente folgt später Bescheid.
16) Prof. (Matthäus) Hiller erhält bald eine Prälatur.
17) Prof. (Philipp Ludwig) Brenner werden auf seine Bitte herrschaftliche Aufträge zuteil werden.
18) Dem prof. iur. publicus Gabriel Schweder werden auf seine Bitte die Regensburger Relationen für Forschung und Lehre zugeschickt.
19) Ebenso gehen die Generalreskripte als Rechtsquellen für die fac. iur. an die Universität.
20) Die Stuttgarter Kanzleibibliothek hat keine Dubletten im strengen Sinn. Jeder Student und durchreisende Bibliotheksbesucher soll der Universitätsbibliothek freiwillig ein Buch mit seinem Namenseintrag stiften, wodurch sie es "in kurzer Zeit auf eine große Anzahl bringen" und "ihren scopum erreichen" dürfte.
21) Der Streit wegen der biblischen Summarien ist beigelegt.
22) Die Hospitalrechnungen sind untersucht worden.
23) Mag. (Johann Christoph) Aulber kommt bei nächster Vakanz auf eine Tübinger Predigerstelle.
24) Wegen der Kirchheimer, Brackenheimer, Wildberger und Calwer Stipendien wird nach Eingang der angeforderten Berichte das Weitere verAnlasst.
25) Der erbetene Herrentisch wird auf bessere Zeiten verschoben.
26) Die Visitation des herzoglichen Stipendiums bleibt vorläufig auf sich beruhen.
27) Dr. (Georg Friedrich) Harpprecht jun. erhielt das Prädikat eines prof. iur. extraordinarius. Doch keine Aufbesserung.
28) (Prof. Eberhard) Rösler darf zur Übung monatlich einmal predigen und so sein Fortkommen bahnen. (311-318')
Akte
Visitationes, Bd. III: Nr. 1-15
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
17.12.2025, 09:42 MEZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
- Eberhard Karls Universität Tübingen, UB - Universitätsarchiv
- Universitätsarchiv Tübingen (Archivtektonik)
- B Akademische Zentralorgane (Tektonik)
- Bc Verwaltungsorgane (Universitätsverwaltung) (Tektonik)
- Bc 2 Universitätssekretariat (Tektonik)
- Ältere Universitätsregistratur (15.-19. Jh.) (Tektonik)
- Ältere Universitätsregistratur, Vermischte Sachakten (I) (Bestand)
- 9. Visitationen (1520-1792) (Gliederung)
- Visitationes, Bd. III: Nr. 1-15 (Archivale)