Klage gegen Maria Elisabeth Jorre auf Rechnungslegung über die vormundschaftliche Tätigkeit ihres Vaters Johann Jorre des Älteren, Handelsmanns zu Frankfurt und später zu Haarlem in Holland (dort 1626 gestorben), für die Gattin des Klägers und aufErstattung des mutmaßlichen Defizits (Schuldforderung von 14.612 Gulden zuzüglich 5 % Zinsen seit 1627) aus dem Erbteil der Appellatin. Der Kläger verweist auf ein RKG-Urteil vom 6. Nov. 1639, durch das Johann Jorre der Jüngere zu Frankfurt, der Sohn des verstorbenen Vormunds und Halbbruder der Maria Elisabeth Jorre, zur Erfüllung der genannten Klagepunkte verurteilt worden war. Da Maria Elisabeth Jorre wegen ihrer hohen Verschuldung ihre väterlichen Erbgüter zu Niederkassel und Rheidt an ihre Gläubiger abgetreten („verhypothekisiert“, „zessioniert“) hat, erhebt der Kläger gegen diese mitbeklagten Gläubiger den Anspruch auf die Präferenz seiner Forderung und auf Einweisung in die Güter zu Niederkassel und Rheidt. Das RKG gibt mit Urteil vom 27. Feb. 1649 den klägerischen Ansprüchen statt. Die Gläubiger und deren Erben legen dagegen Revision ein.
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Klage gegen Maria Elisabeth Jorre auf Rechnungslegung über die vormundschaftliche Tätigkeit ihres Vaters Johann Jorre des Älteren, Handelsmanns zu Frankfurt und später zu Haarlem in Holland (dort 1626 gestorben), für die Gattin des Klägers und aufErstattung des mutmaßlichen Defizits (Schuldforderung von 14.612 Gulden zuzüglich 5 % Zinsen seit 1627) aus dem Erbteil der Appellatin. Der Kläger verweist auf ein RKG-Urteil vom 6. Nov. 1639, durch das Johann Jorre der Jüngere zu Frankfurt, der Sohn des verstorbenen Vormunds und Halbbruder der Maria Elisabeth Jorre, zur Erfüllung der genannten Klagepunkte verurteilt worden war. Da Maria Elisabeth Jorre wegen ihrer hohen Verschuldung ihre väterlichen Erbgüter zu Niederkassel und Rheidt an ihre Gläubiger abgetreten („verhypothekisiert“, „zessioniert“) hat, erhebt der Kläger gegen diese mitbeklagten Gläubiger den Anspruch auf die Präferenz seiner Forderung und auf Einweisung in die Güter zu Niederkassel und Rheidt. Das RKG gibt mit Urteil vom 27. Feb. 1649 den klägerischen Ansprüchen statt. Die Gläubiger und deren Erben legen dagegen Revision ein.
AA 0627, 2680 - H 1554/5255
AA 0627 Reichskammergericht, Teil IV: H
Reichskammergericht, Teil IV: H >> 1. Buchstabe H
1642 - 1649 (1626 - 1655) - 2
Enthaeltvermerke: Kläger: Daniel de Hollander, Bürger und Handelsmann von Hanau, namens seiner Gattin Esther Weispfenning Beklagter: Maria Elisabeth Jorre (in Holland), Kaspar Le Brun (Breun, Bruin, Brun), Handelsmann in Köln, als Vormund für Maria, die unmündige Tochter des verstorbenen Caesar Le Breun und der Maria Elisabeth Jorre, Christian Witzelberg zu Köln als Bevollmächtigter der Gläubiger zu Amsterdam und anderswo (namentlich in Q 2, u. a. Thomas Fontaine), Witwe des David Moriau zu Köln, Johann Leinisch, Kolone zu Niederkassel (Rhein-Sieg-Kr.), und Eberhard Hirsen (Hirsch), Kolone zu Rheidt (Rhein-Sieg-Kr.) Prokuratoren (Kl.): Dr. Konrad Blaufelder [1639] 1642 Prokuratoren (Bekl.): Lic. Johann Walraff 1642 - Dr. Johann Ulrich Stieber 1645 - Notar Abraham Pröderer 1649 - Subst.: Notar Johann Adolph Hürten - Dr. Wilhelm Mockel 1652 Prozeßart: Citationis ad videndum se immitti et praeferri in possessione bonorum, nunc (1649) revisionis Instanzen: 1. RKG 1642 - 1649 (1626 - 1655) - 2. Erzbischof von Mainz (Erzkanzellariat) als Revisionsgericht 1649 - 1662 Beweismittel: RKG-Zitation, als Edikt in Wesel, Rees und Emmerich veröffentlicht (Q 2). Kaufvertrag von 1626 zwischen den Eheleuten Martin von Hanff gen. Spich und Susanna als Verkäufern und den Eheleuten Johann Kreiter, Bürger und Kaufmann von Köln, und Agnes Schlebusch als Käufern betreffend den Broicherhof zu Niederkassel im Amt Löwenburg (Q 15). Kaufvertrag von 1629 zwischen Johann Stael von Holstein namens seiner Kinder als Verkäufer und den Eheleuten Johann Kreiter und Agnes Schlebusch betreffend das adelige rittermäßige Gut zu Rheidt, genannt die Burg (Q 16). Auflistung des 1649 durch „Attentate“ entstandenen Schadens zu Rheidt (Q 32). RKG- Urteil vom 27. Feb. 1649 (Prot.). Beschreibung: 3 cm, 136 Bl., lose; Q 1 - 28, 30 - 37, 7 Beilagen von 1647, 1649 und 1654.
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
28.04.2026, 08:28 MESZ