Rückständige Heiratssteuer für die Appellatin von 10000 Rtlr., die ihr bei ihrer 1. Eheschließung mit Johann Werner von Wevorden, Herrn zu Drove, 1657 von ihren Eltern Johann Adam von Anstel und Agnes von Holtzem verschrieben und wofür das Gut zu Nieder-Außem (Kr. Bergheim) verhypothekisiert worden war, das nach ihres Vaters Tod ihr Bruder Wilhelm Heinrich in Besitz nahm. Bereits die 1. Instanz hatte mit Urteil von 1683 Anna Elisabeth die rückständige Heiratssteuer zugesprochen. Das RKG verwarf mit Urteil vom 11. März 1687 die Appellation und bestätigte das Urteil der Vorinstanz. 1687 wurde Anna Elisabeth in das Gut zu Nieder- Außem immittiert.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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