Kameralamt Nellingen/Filder (Bestand)
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Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, F 29
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik) >> Untere Verwaltungsbehörden 1806-um 1945 >> Geschäftsbereich Finanzministerium >> Vor 1874 aufgelöste Kameralämter
1807-1836 (Nachakten bis 1869)
Vorbemerkung: Das Kameralamt Nellingen bestand von 1807-1836. Mit dem Kameralamt Nellingen wurden das Kameralamt Denkendorf (1807), Teile des Kameralamts Köngen (1807) und Kameralamt Neuhausen (1814) vereinigt, so dass in dem nachstehenden Bestand auch Akten dieser Kameralämter enthalten sind. In der Bildung des Kameralamts-Bezirks traten u.a. folgende Veränderungen ein: Gemäß Verordnung über Ämter-Kombination von 1807 (württembergisches Regierungsblatt von 1807, Seite 101) wurde das Kameralamt Köngen nach Neuhausen verlegt. Durch Verfügungen vom 07./16.07.1807 wurde die Kameralverwaltung Denkendorf mit dem Kameralamt Nellingen vereinigt. Laut Verordnung vom 04.06.1819 (württembergisches Regierungsblatt von 1819, Seite 293 ff, Beil. B) hat das Kameralamt Nellingen die Forst- und Jagdgefälle des Reviers Oberensingen im Forstamt Kirchheim übernommen. Gemäß Verordnung des Finanzministeriums vom 10.04.1835 (württembergisches Regierungsblatt von 1835, Seite 170) wurde der Ort Unterensingen dem Kameralamt Neuffen zugeteilt. Weitere organisatorische Veränderungen in der Einteilung des Kameralamts-Bezirks sind aus den Akten in der Rubrik "Bildung und Besetzung des Amts" zu ersehen. Die Auflösung des Kameralamts Nellingen erfolgte durch Verfügung vom 29.06.1836 (württembergisches Regierungsblatt von 1836, Seite 487) durch Angliederung des Bezirks vor allem an das Kameralamt Esslingen.
Zur Retrokonversion: Bei diesem Findbuch handelt es sich um ein bisher nur in hand- oder maschinenschriftlicher Form vorliegendes Repertorium, das in ein datenbankgestütztes und damit onlinefähiges Format umgewandelt wurde. Bei dieser sogenannten Retrokonversion wurden die Struktur der Vorlage und die sprachliche Fassung der Texte grundsätzlich beibehalten (Motto: "Abschrift statt Neubearbeitung"). Dies kann zu einer gewissen Diskrepanz zwischen dem modernen äußeren Erscheinungsbild und der heute teilweise überholt wirkenden Gestaltung und Formulierung der Titelaufnahmen führen.
Zur Retrokonversion: Bei diesem Findbuch handelt es sich um ein bisher nur in hand- oder maschinenschriftlicher Form vorliegendes Repertorium, das in ein datenbankgestütztes und damit onlinefähiges Format umgewandelt wurde. Bei dieser sogenannten Retrokonversion wurden die Struktur der Vorlage und die sprachliche Fassung der Texte grundsätzlich beibehalten (Motto: "Abschrift statt Neubearbeitung"). Dies kann zu einer gewissen Diskrepanz zwischen dem modernen äußeren Erscheinungsbild und der heute teilweise überholt wirkenden Gestaltung und Formulierung der Titelaufnahmen führen.
262 Büschel (2,6 lfd. m)
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
13.11.2025, 14:40 MEZ