Vor Wilh. von Eckmershoven, Richter zu Castorpe, stellen Wessel zu Overencastorpe und sein Sohn Nevelinck dem Hinrich und Herm. von Dungelen, die sich gegen ihren Schwager und Vetter Ceryes Rost für 2 oberländische, rheinische Goldgulden Jahresrente aus dem Gut der Blaiderenhorst verbürgt haben, einen Schadloshaltungsbrief unter Verpfändung ihres Gutes zu Overencastorpe aus. Standgenossen des Gerichts: Evert Hecket, ein geschworener Frohne, Sybbe Swaff, Diderich Schroder, Bernt Molner.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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