Katharina Gengin die Müllerin, seßhaft zu Steinenbach ("Stainibach"), Witwe des Müllers Hans Grübel, verkauft Konrad Wochner dem Becken, Bürger und seßhaft zu Altdorf, für 100 lb h Ravensburger Währung Haus, Hofstatt, Hofraite und Garten in Altdorf zwischen den Bächen bzw. zwischen Henggi Müllers und ¿Jos Gengs Mühlen. Die Veräußerung erfolgt mit Zustimmung ihrer Kinder Peter Müller, seßhaft in Zollenreute, sowie seiner Geschwister Hans, Jos, Konrad, Anne, Grete, Ursula, Fid und Else sowie der Schwiegersöhne Heinz Gäldrich zu Stainibach, Peter Pentilin zu Luggberg (=Lupberg?), und Rietheinz zu Schwarzenbach. Das Haus wird als Eigen verkauft, ist aber belastet mit einem Ewigzins von 6 ß d zugunsten der Kustorei des Klosters Weingarten und 2 ß d Steuer für den Flecken Altdorf. Über die Einfriedung wird bestimmt: Henggi Müller und seine Nachkommen sollen die Einfriedung ("den frid") zwischen seiner Wiese und dem verkauften Garten vollends schließen. Die Besitzer der Mühle, die oberhalb des verkauften Hauses liegt, sollen den "frid" zwischen Haus und Mühle vollenden und dort die Einfriedung auf ihr Grundstück setzen. Ein Plätzlein am Haus ist durch Marken abgegrenzt und als Markrecht und rechtes Eigen zur Mühle geschlagen worden. Dieses ist auch mit einem Ewigzins von 18 d Ravensburger Währung zugunsten der unteren Pfarrkirche in Altdorf belastet. Wenn die Müller der genannten Oberen Mühle diesen "boden und bletz" mit einem Stall oder Schuppen ("schopf") bebauen wollen, müssen sie das "uff ir aigen schwellen in aigen sul und gespenng binden machen". Sie dürfen auch den Laden, der am verkauften Haus durch die Mauer gebrochen ist, nicht verbauen bzw. ihn des Lichts berauben. Die Verkäuferin verspricht Fertigung und Gewährleistung nach Eigens Recht sowie dem Recht des Fleckens Altdorf und dem Rechten.
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Katharina Gengin die Müllerin, seßhaft zu Steinenbach ("Stainibach"), Witwe des Müllers Hans Grübel, verkauft Konrad Wochner dem Becken, Bürger und seßhaft zu Altdorf, für 100 lb h Ravensburger Währung Haus, Hofstatt, Hofraite und Garten in Altdorf zwischen den Bächen bzw. zwischen Henggi Müllers und ¿Jos Gengs Mühlen. Die Veräußerung erfolgt mit Zustimmung ihrer Kinder Peter Müller, seßhaft in Zollenreute, sowie seiner Geschwister Hans, Jos, Konrad, Anne, Grete, Ursula, Fid und Else sowie der Schwiegersöhne Heinz Gäldrich zu Stainibach, Peter Pentilin zu Luggberg (=Lupberg?), und Rietheinz zu Schwarzenbach. Das Haus wird als Eigen verkauft, ist aber belastet mit einem Ewigzins von 6 ß d zugunsten der Kustorei des Klosters Weingarten und 2 ß d Steuer für den Flecken Altdorf. Über die Einfriedung wird bestimmt: Henggi Müller und seine Nachkommen sollen die Einfriedung ("den frid") zwischen seiner Wiese und dem verkauften Garten vollends schließen. Die Besitzer der Mühle, die oberhalb des verkauften Hauses liegt, sollen den "frid" zwischen Haus und Mühle vollenden und dort die Einfriedung auf ihr Grundstück setzen. Ein Plätzlein am Haus ist durch Marken abgegrenzt und als Markrecht und rechtes Eigen zur Mühle geschlagen worden. Dieses ist auch mit einem Ewigzins von 18 d Ravensburger Währung zugunsten der unteren Pfarrkirche in Altdorf belastet. Wenn die Müller der genannten Oberen Mühle diesen "boden und bletz" mit einem Stall oder Schuppen ("schopf") bebauen wollen, müssen sie das "uff ir aigen schwellen in aigen sul und gespenng binden machen". Sie dürfen auch den Laden, der am verkauften Haus durch die Mauer gebrochen ist, nicht verbauen bzw. ihn des Lichts berauben. Die Verkäuferin verspricht Fertigung und Gewährleistung nach Eigens Recht sowie dem Recht des Fleckens Altdorf und dem Rechten.
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 III U 454
06816
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 III Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden III
Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden III >> Urkunden >> 15. Jahrhundert
1459 August 11 (an dem nächsten samstag nauch sant Laurentzen tag des hailigen martrers)
26 x 47,4 (Höhe x Breite)
Urkunden
Deutsch
Schaden: Pergament eingerissen
Ausstellungsort: Altdorf
Aussteller: Katharina Gengin die Müllerin, seßhaft zu Steinenbach ("Stainibach")
Empfänger: Konrad Wochner der Beck, Bürger und seßhaft zu Altdorf
Siegler: Klaus Sorg, Ammann zu Altdorf
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1 S.
Ausstellungsort: Altdorf
Aussteller: Katharina Gengin die Müllerin, seßhaft zu Steinenbach ("Stainibach")
Empfänger: Konrad Wochner der Beck, Bürger und seßhaft zu Altdorf
Siegler: Klaus Sorg, Ammann zu Altdorf
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1 S.
Gäldrich, Heinz
Geng, Jos
Geng, Katharina
Grübel, Hans
Grübel, Katharina
Müller, Anna
Müller, Els
Müller, Fid
Müller, Grete
Müller, Hans
Müller, Henggi
Müller, Jos
Müller, Konrad
Müller, Peter
Müller, Ursula
Pentilin, Peter
Riet, Heinz
Sorg, Klaus, Ammann
Wochner, Konrad
Altdorf = Weingarten RV
Altdorf = Weingarten RV; Ammann
Altdorf = Weingarten RV; Einwohner
Altdorf = Weingarten RV; Gemeinde
Altdorf = Weingarten RV; Obere Mühle
Altdorf = Weingarten RV; Pfarrkirche
Altdorf = Weingarten RV; Recht
Luggberg s. Lupberg
Lupberg = Ober- und Unterlupberg : Berg RV; Einwohner
Ravensburg RV; Währung
Schwarzenbach : Boms RV; Einwohner
Steinenbach : Blönried, Aulendorf RV; Einwohner
Weingarten RV; Kloster, Kustorei
Zollenreute : Aulendorf RV; Einwohner
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:28 MEZ
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