Katharina Gengin die Müllerin, seßhaft zu Steinenbach ("Stainibach"), Witwe des Müllers Hans Grübel, verkauft Konrad Wochner dem Becken, Bürger und seßhaft zu Altdorf, für 100 lb h Ravensburger Währung Haus, Hofstatt, Hofraite und Garten in Altdorf zwischen den Bächen bzw. zwischen Henggi Müllers und ¿Jos Gengs Mühlen. Die Veräußerung erfolgt mit Zustimmung ihrer Kinder Peter Müller, seßhaft in Zollenreute, sowie seiner Geschwister Hans, Jos, Konrad, Anne, Grete, Ursula, Fid und Else sowie der Schwiegersöhne Heinz Gäldrich zu Stainibach, Peter Pentilin zu Luggberg (=Lupberg?), und Rietheinz zu Schwarzenbach. Das Haus wird als Eigen verkauft, ist aber belastet mit einem Ewigzins von 6 ß d zugunsten der Kustorei des Klosters Weingarten und 2 ß d Steuer für den Flecken Altdorf. Über die Einfriedung wird bestimmt: Henggi Müller und seine Nachkommen sollen die Einfriedung ("den frid") zwischen seiner Wiese und dem verkauften Garten vollends schließen. Die Besitzer der Mühle, die oberhalb des verkauften Hauses liegt, sollen den "frid" zwischen Haus und Mühle vollenden und dort die Einfriedung auf ihr Grundstück setzen. Ein Plätzlein am Haus ist durch Marken abgegrenzt und als Markrecht und rechtes Eigen zur Mühle geschlagen worden. Dieses ist auch mit einem Ewigzins von 18 d Ravensburger Währung zugunsten der unteren Pfarrkirche in Altdorf belastet. Wenn die Müller der genannten Oberen Mühle diesen "boden und bletz" mit einem Stall oder Schuppen ("schopf") bebauen wollen, müssen sie das "uff ir aigen schwellen in aigen sul und gespenng binden machen". Sie dürfen auch den Laden, der am verkauften Haus durch die Mauer gebrochen ist, nicht verbauen bzw. ihn des Lichts berauben. Die Verkäuferin verspricht Fertigung und Gewährleistung nach Eigens Recht sowie dem Recht des Fleckens Altdorf und dem Rechten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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